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Archiv-Artikel

Erste Urteile gegen Nazi-Gruppe

Wegen eines brutalen Angriffs auf Linke erhält eine Frau drei Jahre und drei Monate Haft

POTSDAM taz ■ Die ersten Urteile sind gefallen. Für den rechtsextremistisch motivierten Übergriff auf einen Angehörigen der linken Szene und dessen Freund hat das Potsdamer Landgericht gestern eine 18-jährige Frau wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass Sandra C. zusammen mit einer mindestens 13-köpfigen Neonazi-Gruppe die beiden jungen Männer mit einer Flasche brutal zusammengeschlagen und schwer verletzt hat. Drei ihrer Begleiter wurden zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Einen weiteren Mann verwarnte das Gericht wegen unterlassener Hilfeleistung.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Neonazis ursprünglich wegen versuchten Mordes angeklagt. Nach Ansicht der Richterin sei dieses Motiv sei jedoch nicht mehr nachweisbar gewesen. Denn erst der zweite Schlag mit der zerbrochenen Bierflasche könne als Mordversuch gewertet werden. Wer diesen zweiten Schlag ausführte, könne aber nicht mehr geklärt werden.

In einem parallel laufenden Erwachsenenverfahren stehen weitere sechs Neonazis vor Gericht. Ihr Urteil wird kommende Woche erwartet. FELIX LEE