Tauschen verboten

VON CHRISTIAN RATH

Die Hüterin der Schulhöfe hat nun doch nachgegeben. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) verzichtet bei der geplanten Reform zum Urheberrecht auf die von ihr angekündigte „Bagatellklausel“.

Mit dieser Klausel wollte sie gelegentliche Nutzer von Internet-Musik- und Filmtauschbörsen vor Strafverfolgung bewahren. Durchgesetzt hat sich nun aber die CDU. „Es darf keine unterschiedliche Wertung zwischen dem Diebstahl eines Kaugummis und einem illegalen Download geben“, hatte der CDU-Urheberrechtsexperte Günther Krings gefordert.

Künftig wird der vor allem bei Jugendlichen beliebte Download von Musiktiteln aus Internet-Tauschbörsen also strafbar sein. Zulässig bleibt nur das Brennen einer CD für Freunde – wenn dabei kein Kopierschutz der Plattenfirma verletzt wird.

Dies sind die Kernpunkte einer Reform des Urheberrechts, die die Bundesregierung gestern in die Wege geleitet hat. Noch in diesem Jahr soll der Bundestag den Gesetzentwurf beschließen.

Anlass der Reform sind Klagen der Plattenfirmen und Filmverleihe über Umsatzrückgänge, für die sie Internettauschbörsen sowie selbst gebrannte CDs und DVDs verantwortlich machen. In zwei Schritten hat Ministerin Zypries deshalb versucht, das Urheberrecht den neuen Zeiten anzupassen. Ihr Ziel ist ein Interessenausgleich zwischen Kultur- und Industrielobby einerseits und Internet-Nutzern andererseits.

Traditionell gilt im Urheberrecht: Jeder kann für sich und seine Freunde Privatkopien eines geschützten Werkes anfertigen. Früher wurde eine Schallplatte auf Kassette überspielt. Heute kann man mit dem Computer von der selbst gekauften CD eine Doublette brennen und an Freunde verschenken.

Das bleibt auch weiterhin zulässig.

Im erste Teil der Reform wurde zugunsten der Plattenfirmen aber eine wichtige Einschränkung eingebaut. Wenn die Plattenfirmen ihre CDs mit Kopierschutz versehen, dann darf dieser nicht umgangen werden. Damit war die Industrie eindeutig Gewinner der ersten Reform, die im Herbst 2003 in Kraft trat.

Auch die zweite Runde scheint nun ganz im Sinne der Industrie abzulaufen. Indem die Novelle Internet-Tauschbörsen komplett für illegal erklärt, schließt sie das letzte noch verbliebene Schlupfloch. Bisher war der Download von Dateien nämlich nur verboten, wenn die Vorlage „offensichtlich rechtswidrig hergestellt“ wurde. Damit war nicht der häufige Fall erfasst, dass jemand ein Stück anbietet, das von einer legal gekauften CD stammt. Hier war zwar bisher schon das Angebot illegal, nicht aber das Herunterladen.

„Wer einen Kinofilm schon vor dem offiziellen Start aus einer Internet-Tauschbörse herunterlädt, weiß natürlich, dass es sich um ein rechtswidriges Angebot handelt und agiert daher selbst rechtswidrig“, sagte Zypries gestern. Das gilt allerdings auch für kommerzielle Musik-CDs. Es gibt künftig keinen gutgläubigen Download von kostenlosen Tauschnetzwerken mehr.

Weil damit die Strafbarkeit künftig deutlich ausgeweitet ist, wollte Zypries zum Ausgleich eigentlich eine Bagatellklausel einführen. Von der Strafverfolgung wären demnach diejenigen ausgenommen worden, die Internet-Tauschbörsen nur selten und „zum privaten Gebrauch“ nutzen. „Die Schulhöfe sollten nicht kriminalisiert werden“, sagte Zypries damals. Sie wollte die Akzeptanz des Urheberrechts bewahren, indem der kleine Privatnutzer generell unbehelligt bleibt.

In der Bundesregierung stieß dies aber auf Widerstand. Vor allem Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) fürchtete um das Rechts- und Wertebewusstsein der Jugend. Und so strich die wenig standfeste Ministerin ihre Bagatellklausel wieder aus dem Gesetzentwurf. Ihr Argument: Auch künftig wird die Staatsanwaltschaft die Verfahren gegen Gelegenheits-Downloader „wegen Geringfügigkeit“ einstellen.

Allerdings kann man ein Ermittlungsverfahren nur einstellen, wenn es zuvor eröffnet wurde. Es muss also zumindest eine Akte angelegt werden. Das findet nicht jeder angenehm. Außerdem könnte die Praxis der Staatsanwaltschaften je nach Bundesland ganz unterschiedlich ausfallen.

Bisher gibt es in Deutschland kaum Strafverfolgung gegen Tauschbörsen-Nutzer. Das könnte sich aber schnell ändern, wenn ein zweiter parallel verfolgter Entwurf zum Gesetz wird. Die Bundesregierung plant nämlich, der Musik- und Filmindustrie erstmals Auskunftsansprüche gegen Internet-Provider zu geben. Diese müssen dann sagen, wer in größerem Stil illegale Tauschbörsen nutzt. Die Industrie kann dann Schadenersatz von den so Entlarvten verlangen. Sie kann aber auch Strafanzeige gegen konkrete Personen erheben, was eine verschärfte Strafverfolgung möglich macht. Auf Urheberrechtsverletzungen stehen bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafe.

Dennoch spricht die Ministerin nach wie vor von einem fairen Ausgleich zwischen Industrie und Nutzern.