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HÖHERE HARTZ-IV-SÄTZE Kein rückwirkender Anspruch möglich

KARLSRUHE | Hartz-IV-Bezieher haben keinen rückwirkenden Anspruch auf höhere Regelsätze. Wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte, nahm es eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Zur Begründung verwies der Erste Senat auf das Grundsatzurteil zum ALG II vom Februar. Darin legten die Richter fest, dass die dem Grundgesetz widersprechenden Bestimmungen bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber zum 31. Dezember 2010 weiterhin anwendbar sind. (apn)