: Airbus-Piste: Bau darf starten
Verwaltungsgericht hebt Stopp für abermalige Landebahnverlängerung auf. Die Einwände der Kläger müssen hinter den mittelbaren Vorteilen fürs Gemeinwohl zurücktreten, finden die Richter
von Gernot Knödler
Der Weg für eine abermalige Verlängerung der Airbus-Werkspiste in Finkenwerder ist fast frei. Gestern hat das Verwaltungsgericht in erster Instanz den Baustopp für die Landebahn aufgehoben. Es ist wahrscheinlich, dass die Kläger, Eigentümer von Grundstücken direkt neben der Piste, sich darüber beim Oberverwaltungsgericht (OVG) beschweren werden. Die Wirtschaftsbehörde kündigte an, gegebenenfalls die Entscheidung der zweiten Instanz abzuwarten, bevor sie die Bagger rollen lässt.
Der Baustopp war im Sommer 2004 zu Gunsten von ursprünglich 20 Klägern verhängt worden, die für die Pistenverlängerung enteignet werden sollten. Nach zähen Verhandlungen gelang es dem Senat, den meisten Eigentümern ihre Grundstücke abzukaufen. Übrig blieben zwei Verkaufsunwillige, die Kirchengemeinde des Dorfes Neuenfelde und ein Privatmann, deren Grundstücke nur in den Sicherheitsbereich der geplanten Piste hineinragen, ihr aber nicht den Weg versperren. Der Senat beschloss daraufhin, den Sicherheitsbereich an den entsprechenden Stellen zu verjüngen. Die geplante Ortsumgehung Finkenwerder soll daran angepasst in Schlangenlinien um die Piste herumführen. Enteignungen sind somit überflüssig.
Aus Sicht des Verwaltungsgerichts hat der Senat mittlerweile hinreichend klar gemacht, warum er die Landebahnverlängerung für notwendig hält. Für dessen geänderten Planfeststellungsbeschluss sei „kennzeichnend, dass er im Wesentlichen auf unternehmerischen Entscheidungen der Beigeladenen aufbaut und nicht auf zwingenden physikalischen Bedingungen einer Flugzeugproduktion in Hamburg“, schreibt das Gericht in seiner Urteilsbegründung.
Dem Gericht genügt es, dass Airbus die Pistenverlängerung zur Voraussetzung für das langfristige Wohlergehen des Unternehmensstandorts Hamburg erklärt hat. Das Projekt sei „von erheblicher Bedeutung für die langfristige Arbeitsmarktsituation in der Region“ und damit „mittelbar auch gemeinnützig“. Für eine Enteignung reiche das zwar nicht aus, wohl aber dafür, „andere entgegenstehende Belange zurücktreten zu lassen“.
Der Senat habe die Gefahr von „Wirbelschleppen“, die ein Riesenflugzeug wie der A380 hinter sich her zieht, angemessen berücksichtigt. Gutachtern zufolge seien diese nicht schlimmer als ortsübliche Windböen, erst recht nicht am Boden. Dass für die Piste der Binnendeich vor Neuenfelde geöffnet werden soll, sei unproblematisch. Es spreche „gar nichts“ dafür, dass die Menschen damit schutzlos dem Hochwasser ausgesetzt würden.
Der Fluglärm werde wegen der Pistenverlängerung nicht stärker zunehmen als bereits durch die Werkserweiterung, vermutete das Gericht. Der Baulärm werde sich spielend im zulässigen Rahmen halten. Die Grundstücke der Kläger könnten durch Schutzwände vor den Abgasstrahlen der Flugzeuge geschützt werden. Dass sich auf den Teilen der Grundstücke, die in den Sicherheitsbereich der Piste hineinragen, Flugunfälle ereigneten, sei höchst unwahrscheinlich. Im Übrigen lebten dort keine Menschen.
Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) wertete die Gerichtsentscheidung als „Sieg der Vernunft“. Die verlängerte Piste soll erstmals im Herbst 2007 vom A380 benutzt werden. Für ein weiteres kleines Grundstück beginnt heute das Enteignungsverfahren. Es wurde vom OVG als Sperrgrundstück gewertet, das nur gekauft wurde, um die Piste zu verhindern und deshalb nicht geschützt.