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Archiv-Artikel

Intendant versöhnt

Nach Streit um Teilverkauf des Schauspielhauses lenkt die Kultursenatorin ein: Stadt will sich Rückkaufsrecht sichern

„Ich habe die ausgestreckte Hand der Senatorin beherzt angenommen.“ Schauspielhaus-Intendant Friedrich Schirmer wirkte sichtlich zufrieden nach dem gestrigen Gespräch mit Kultursenatorin Karin von Welck (parteilos), in dem es um den geplanten Verkauf von Teilen des Schauspielhauses gegangen war. Die Senatorin sei zuversichtlich gewesen, den bereits vorformulierten Vertrag mit mit dem französischen Investor um ein Rückkaufsrecht der Stadt für Malersaal, Probebühnen, Betriebsgebäude und Parkhaus ergänzen zu können. Ob die Stadt im Jahr 2057 – bis dahin kann das Haus diese Räume ohnehin weiter nutzen – dazu in der Lage sein werde, wisse derzeit niemand, „aber meiner Verantwortung für die folgenden Generationen bin ich, wenn dies gelingt, nachgekommen“, so Schirmer.

Noch vor Ostern wird der Intendant mit Kultur- und Finanzbehörde konferieren, um die entsprechende Vertragsklausel festzuzurren – und nicht nur das: Auch die von der Kulturbehörde bereits zugesagten investiven Mittel für die dringend nötige Sanierung des Schauspielhaus-Altbaus möchte er sich dann nochmals bestätigen lassen. „Das Haus ist 106 Jahre alt. Da muss natürlich etliches an Bühnentechnik und Brandschutz erneuert werden“. Summen nannte Schirmer allerdings nicht.

Darüber hinaus will der Schauspielhaus-Chef sich im Sommer mit dem Investor treffen, um neue Lösungen für die vom Schauspielhaus derzeit als Parkhaus genutzten Flächenzu finden. Die Stellplätze in Keller und Erdgeschoss will er nicht antasten, „aber in den darüber gelegenen Räumen könnte man durchaus eine weitere Probebühne sowie Lagerflächen einrichten“, sagte Schirmer. Auch die derzeit bestehende, halbjährige Kündigungsfrist für die von der Dramaturgie genutzten Räume wolle man in eine langfristige Mietsicherung umwandeln. Gedacht sei hier an einen 30-Jahres-Vertrag, „damit die Zukunft des Schauspielhauses nicht doch noch verbaut wird.“

Die Kulturbehörde bestätigte weder dies noch das avisierte Rückkaufsrecht. Man wolle hier zunächst die interne Meinungsbildung abwarten, hieß es.

Petra Schellen