: Steuer-Rabattschlacht in Kiel
DEAL Die Kieler Oberbürgermeisterin Susanne Gaschke (SPD) steht unter Druck: Um vier Millionen Euro zu bekommen, soll sie einem Steuerschuldner 3,7 Millionen Euro erlassen haben
Als die Kieler Oberbürgermeisterin Susanne Gaschke (SPD) am 21. Juni einen folgenschweren Beschluss fasste, war die Kieler Woche im vollem Gange und die Ratsversammlung in der Sommerpause. Gaschke ging ein Geschäft mit einem Steuerschuldner ein. Per Eil-Entscheid erließ sie ihm 3,7 Millionen Euro Zinsen und Nebenkosten, dafür zahlt er 4,1 Millionen Euro offene Gewerbesteuern ab.
Nach Recherchen des NDR handelt es sich bei dem Schuldner um den Augenarzt Detlef Uthoff, der in Kiel eine private Augenklinik betreibt. Die Stadt und Uthoff streiten seit 15 Jahren über die Steuerschuld.
Bekannt wurde der Fall Ende August, seitdem wird in Kiel darüber gestritten, ob die Eilentscheidung und so ein Steuerdeal generell zulässig sind. CDU-Ratsherr Stefan Kruber kritisiert Gaschkes Beschluss. Er wirft ihr vor, „eine Entscheidung ohne Rechtsgrundlage, ohne Begründung und ohne Einbeziehung von Sachverstand“ getroffen zu haben.
Gaschke verteidigt das Geschäft: „Das bringt ein gutes Ergebnis für die Stadt“, sagt sie. Eine Eilentscheidung sei nötig gewesen, weil das Unternehmen des Steuerschuldners verschuldet sei und die Banken eine weitere Finanzierung von der Klärung der Steuerfrage abhängig gemacht hätten. Sofern der NDR richtig liegt, hat Augenmediziner Uthoff in den Verhandlungen vermutlich mit der Insolvenz seines Unternehmens gedroht – in dem Fall hätte die Stadt gar nichts bekommen. Bürgermeisterin Gaschke lässt ihre Entscheidung nun von der Kommunalaufsicht prüfen.
Weiteren Recherchen des Senders zufolge ist Uthoff in der Tat verschuldet, aber die Banken haben die meisten Forderungen verkauft. Übernommen haben sie Gesellschaften, die Uthoffs Frau und Personen aus dem Umfeld der Familie gehören. Weshalb sich das Finanzamt nicht auf einen Deal mit Uthoff eingelassen habe. Die Behörde hält es demnach für wenig wahrscheinlich, dass der Klinikbetreiber von seiner eigenen Frau in die Insolvenz getrieben wird. DKU