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Archiv-Artikel

Geheimnis bleibt gehütet

TRANSPARENZ SPD-Senat muss laut Gericht Details zur Beteiligung an den Energienetzen nicht preisgeben

Von KVA
Die Netzgesellschaften haben ein gesteigertes Interesse an einer Geheimhaltung

Der SPD-Senat darf sein Geheimnis über die Modalitäten der Beteiligung an den Energie-Netzen vorerst weiter hüten. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren am Donnerstagabend entschieden. Die Initiative „Unser Hamburg – Unser Netz“ könne nach dem Transparenzgesetz nicht verlangen, dass die Stadt alle Anlagen der Beteiligungs- und Konsortialverträge sowie die Bewertungsgutachten, denen die Kaufpreisermittlung zugrunde liegt, zugänglich macht, sagen die Verwaltungsrichter.

Der SPD-Senat hatte im November 2011 über die stadteigene Vermögens-Gesellschaft für 543,5 Millionen 25,1 Prozent der Anteile an den Strom-, Gas- und Fernwärmenetzen von Vattenfall und Eon erworben. Zu teuer, wie Initiative und Opposition meinen, die sich per Volksentscheid für den völligen Rückkauf einsetzen. Vor allem berechnet der Senat nun den Preis für den kompletten Rückkauf der Netze auf zwei Milliarden Euro.

Das Informationsinteresse der Initiative überwiege nicht dem Geheimhaltungsinteresse der Stadt, sagten die Richter. Es sei nicht begründet worden, warum die Initiative glaubt, aus den Anlagen zu den Beteiligungs- und Konsortialverträgen Rückschlüsse auf den behaupteten Kaufpreis von zwei Milliarden Euro ziehen zu können. Das Bewertungsgutachten hingegen enthalte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, an deren Geheimhaltung ein gesteigertes Interesse der drei Netzgesellschaften bestehe. Die Initiative sei in ihrer Argumentation für den Rückkauf aber nicht auf Kenntnisse der Bewertungsgutachten angewiesen. Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht ist angekündigt.  KVA