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Archiv-Artikel

Erleichterter Aufenthalt

AUSLÄNDERGESETZ Bundesratsinitiative: Minijobs sollen auf Lebensunterhalt wieder angerechnet werden

Das Land Berlin will arbeitsfähigen Ausländern den Aufenthalt erleichtern. Dazu beschloss der rot-rote Senat am Dienstag eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes.

Nach geltendem Recht erhalten Ausländer nur dann eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie ohne staatliche Unterstützung ihren Lebensunterhalt sichern können. Dazu müsse ein Ehepaar einen Verdienst von rund 1.500 Euro nachweisen, hieß es aus der Innenverwaltung. Ausländer dürften jedoch seit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2008 nicht mehr Einkommen aus einem Minijob mit einem Verdienst bis zu 400 Euro dazurechnen, um einen ausreichenden Lebensunterhalt nachzuweisen. Diese Regelung gelte jedoch nicht für Hartz-IV-Empfänger. Sie dürften mit Minijobs bis zu 400 Euro dazuverdienen, ohne dass es von ihrem Hartz-IV-Satz abgezogen werde, sagte eine Sprecherin der Innenverwaltung.

Berlin betrachte die neue Rechtslage als ungerecht. Mit der beabsichtigten Änderung wolle der Senat die alte, für erwerbsfähige Ausländer günstigere Rechtslage wiederherstellen und erreichen, dass Einkommen aus Minijobs bei der Berechnung des Lebensunterhalts berücksichtigt werden. (dpa)