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Archiv-Artikel

Anwohner ausgebremst

BUND will Anhörung zum Ausbau der A4 abbrechen lassen. Die Bezirksregierung Köln soll Namen von Autobahn-Gegnern an RWE Power weitergegeben haben. Datenschützer: „Unzulässiges Vorgehen“

VON GESA SCHÖLGENS

Der Bund für Umwelt- und Naturschutz NRW (BUND) hat gestern einen Befangenheitsantrag gegen die Bezirksregierung Köln gestellt. Anlass war eine nicht-öffentliche Anhörung in Bergheim zur geplanten Verlegung der Autobahn A4 zwischen Kerpen und Düren. „Es ist zum Eklat gekommen“, sagte BUND-Geschäftsführer Dirk Jansen.

Die Bezirksregierung, die eigentlich als neutrale Behörde die Erörterung durchführt, habe eine Liste mit Namen der Einwender an die RWE Power AG weitergegeben. „Das ist ein Skandal“, so Jansen. Die Liste habe während der Anhörung sichtbar vor den RWE-Vertretern auf dem Tisch gelegen. Der BUND hat den Abbruch des Verfahrens beantragt und will einen Datenschutzbeauftragten einschalten. Bei der Bezirksregierung wollte man sich zum Vorwurf der Namensweitergabe nicht äußern. Der Befangenheitsantrag werde nun geprüft, so Sprecherin Ursula Moritz zur taz.

Die Autobahn A4 soll wegen des Braunkohletagebaus bis 2011 auf einer Länge von knapp 18 Kilometern leicht nach Süden verlegt und sechsspurig ausgebaut werden. Die Kosten teilen sich der Bund und RWE Power, die den Tagebau Hambach betreibt. Laut Landesbetrieb Straße haben rund 1.200 Privatleute und 40 Verbände Einspruch gegen die A4-Pläne eingelegt. Einwohner nahe gelegener Dörfer befürchten eine starke Feinstaub- und Lärmbelastung, Umweltschützer eine Gefährdung seltener Tierarten. Ihre Einwendungen sollen bis Donnerstag mit allen Beteiligten diskutiert werden.

Dass die Bezirksregierung nun offenbar die Liste der Einwender an RWE weiter gegeben hat, ist für Datenschutzbeauftragte unzulässig. „Personenbezogene Daten aus internen Abläufen dürfen nicht nach draußen gegeben werden“, sagte ein Experte vom Landesamt für Datenschutz NRW. Nur der Antragsteller, in diesem Fall der Landesbetrieb Straße, dürfe die Einwendungen sehen, um dazu Stellung nehmen zu können. Und selbst dem dürften möglicherweise nicht sämtliche Namen vorliegen, so der Datenschützer.

Aufgabe der Bezirksregierung ist, alle Argumente zu sammeln und als Protokoll an das Landesministerium für Verkehr weiterzugeben. Die Behörde darf selbst keine Entscheidung treffen, bestätigt Moritz: „Wir sind neutral.“ Wird der Behörde ein Verstoß nachgewiesen, droht laut Landesamt für Datenschutz höchstens ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit. Der BUND hält es für wahrscheinlich, dass die Anhörung im Nachhinein ungültig erklärt wird. „Eine objektive Verhandlungsführung ist so nicht möglich“, sagte Jansen.