: Die Billigflieger bleiben steuerfrei und billig
EU-Gericht lehnt Klage der Bahn gegen die Steuerbefreiung von Flugbenzin ab. Nationale Kerosinsteuer möglich
FREIBURG taz ■ Bahnfahrer müssen sich weiter ärgern. Die einseitige Befreiung des Flugverkehrs von Energiesteuern bleibt bestehen. Gestern scheiterte eine Klage der Deutschen Bahn beim Europäischen Gericht (EuG) in Erster Instanz. Die Bahn will jetzt vor allem Druck auf die Bundesregierung ausüben.
Ein Inlandsflug von Hamburg nach München wäre um etwa zwanzig Euro pro Ticket teurer, wenn Lufthansa oder Easyjet hierfür die übliche Mineralölsteuer bezahlen müssten. „Das ist eine klare Wettbewerbsverzerrung“, protestiert die Bahn und zog im Jahr 2002 gegen die „unzulässige Beihilfe für den Flugverkehr“ nach Luxemburg. Das EU-Gericht wies die Klage der Bahn nun aber rundweg ab. Die Beihilfenkontrolle der EU schütze nur den Wettbewerb der Fluggesellschaften untereinander. Die Steuerbefreiung für Flugbenzin sei aber schon gar keine wettbewerbsverzerrende Beihilfe, erklärten die Richter. Schließlich gelte der Steuervorteil europaweit, da er auf eine EU-Richtlinie zurückgehe. Die Bahn könne sich allenfalls auf den allgemeinen Anspruch auf Gleichbehandlung berufen. Doch auch dieser ist nach Ansicht der Richter nicht verletzt, weil Fluggesellschaften und Bahnfirmen verschiedene Unternehmen seien. Jedenfalls habe der EU-Ministerrat hier ein „weites Ermessen“. So durfte er die europäischen Airlines von Energiesteuern befreien, weil sie sonst Nachteile im internationalen Wettbewerb hätten.
Ob die Bahn gegen diese Entscheidung Berufung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegt, ist noch offen. Ein Bahnsprecher forderte gestern aber, dass nun der Bundestag reagieren müsse, um die Wettbewerbsverzerrung auf politischem Wege zu beenden. Am liebsten wäre der Bahn, wenn auch sie von allen Energiesteuern befreit würde. Der Staat müsste dann auf knapp 400 Millionen Euro verzichten. Ähnlich groß sei der Steuerausfall im Flugverkehr.
Näher läge es allerdings, wenn der Bundestag für innerdeutsche Flüge eine Kerosinsteuer einführen würde. Dies ist seit 2004 möglich. Eine Sprecherin des Finanzministeriums lehnte gestern jedoch einen nationalen Alleingang ab. So hatte auch Rot-Grün zuletzt argumentiert – wobei eine EU-weite Kerosinsteuer nur mit Zustimmung aller EU-Staaten eingeführt werden könnte, also illusorisch ist. Als erster EU-Staat wird Frankreich freilich ab Juli eine gestaffelte Kerosinabgabe in Höhe von ein bis 40 Euro pro Flug erheben.
CHRISTIAN RATH
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