: Scharfe Auflagen nach der Haft
BERLIN ap ■ Die Auflagen für aus der Haft entlassene Gewaltverbrecher sollen deutlich verschärft werden. Das Kabinett beschloss gestern einen Gesetzentwurf, nach dem Sexualstraftätern der Kontakt mit fremden Kindern gänzlich verboten werden kann. Zudem kann ein Alkoholverbot für Täter erlassen werden, bei denen die Gefahr einer Wiederholungstat in Trunkenheit festgestellt wird. „Die Bundesregierung will mit dieser Reform die Rückfallkriminalität entschlossen bekämpfen“, sagte Justizministerin Brigitte Zypries. Bisher kann Sexualstraftätern nach der Haft bei Strafe lediglich verboten werden, Kinder zu betreuen oder zu beaufsichtigen, zum Beispiel als Bademeister. Künftig soll eine generelle Kontaktsperre verhängt werden können. Gewaltverbrecher sollen verpflichtet werden können, sich regelmäßig beim Therapeuten vorzustellen. Wer gegen diese Weisungen verstößt, kann bis zu drei Jahre lang wieder hinter Gitter kommen. Bisher liegt die Höchststrafe bei einem Jahr.