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Archiv-Artikel

Der Wahlverlierer

Gøsta ist 55 Jahre alt, seine Mutter war Deutsche, sein Vater Deutsch-Däne. Er spricht beide Sprachen fließend. Aber er darf am 22. September bei der Bundestagswahl kein Kreuzchen machen: Seit sein einziger Wohnsitz in Deutschland liegt, hat er weder in Dänemark noch in Deutschland Wahlrecht.

Die dänische Verfassung sieht vor, dass die Zahl der doppelten Staatsbürgerschaften „so klein wie möglich gehalten“ wird. Gøsta wünscht sich, dass die sonst so weltoffenen Dänen diese Einstellung bald ändern. Er wünscht sich die doppelte Staatsbürgerschaft.

Gøsta ist mit Leib und Seele Däne und Deutscher. In Dänemark ist er geboren und aufgewachsen, zuhause sprach er Deutsch, in der Schule und im Alltag meistens Dänisch. Über seinen dänischen Pass sagt er: „Das Ding gebe ich nicht auf.“

Als seine Freunde nach dem Abitur in Hannover studieren wollten, ging er mit: „Mit 20 wollte ich gern weit weg von zuhause und etwas Neues sehen.“ In Deutschland ist er dann geblieben, bekam zwei Söhne, arbeitete in Braunschweig und Bremen und kam 1997 nach Hamburg, wo er gerade in eine neue Wohnung in Bergedorf gezogen ist. Wählen darf er nur bei den Hamburger Kommunalwahlen.

Doch Gøsta möchte sein „Umfeld mitbestimmen können. Und zwar richtig“. Denn immerhin laufe auch er auf den Straßen, kaufe Lebensmittel, bezahle Steuern und arbeite. Zwar kann er in Bergedorf auch ohne deutschen Pass gut leben, dennoch fühlt er eine gewisse Distanz. „Es ist schwierig, mich verantwortlich zu fühlen, wenn ich nicht mitbestimmen darf“, sagt er.

Könnte er persönlich mit dem dänischen Regierungsoberhaupt sprechen, würde er ihm erklären, dass „man sich auch woanders integrieren kann, ohne seine dänische Identität aufzugeben“. Gøsta liest dänische Zeitungen im Internet und bringt von seinen fast monatlichen Besuchen in Dänemark Pakete voller dänischer Spezialitäten mit. „Und jubeln tu’ ich für die dänische Nationalmannschaft.“  FRIEDERIKE FALKENBERG