: Lukaschenko darf nicht mehr in die EU reisen
Der Beschluss betrifft auch dreißig weitere Weißrussen. Die Hilfe für die Hamas-Regierung wird ausgesetzt
LUXEMBURG ap/rtr/afp ■ Aus Protest gegen den Ablauf der Wahl in Weißrussland hat die EU die Sanktionen gegen das Land verschärft und ein Einreiseverbot gegen Präsident Alexander Lukaschenko verhängt. Die EU-Außenminister forderten gestern in Luxemburg die weißrussische Regierung zudem dazu auf, das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit auch für die Oppositionsführer zu wahren. Das Einreiseverbot gilt neben Lukaschenko für 30 weitere Regierungsvertreter. Darunter sind mehrere Minister und der Chef des Geheimdienstes KGB sowie Staatsanwälte, Richter und Wahlbeamte.
Mit dem Schritt verhängte die EU erstmals ein Einreiseverbot gegen das Staatsoberhaupt eines Nachbarlandes. Ähnliche Verbote hatte die EU zuvor gegen die Staatschefs von Simbabwe und Birma ausgesprochen. Weißrussland kritisierte das Einreiseverbot als kurzsichtig. Solche Beschlüsse verschärften internationale Probleme nur, statt sie zu lösen, erklärte das Außenministerium in Minsk. Lukaschenko hatte bei den Präsidentschaftswahlen am 19. März nach offiziellen Ergebnissen 83 Prozent der Stimmen erhalten.
Die EU-Außenminister setzen außerdem, wie angedroht, die Hilfen für die palästinensische Hamas-Regierung für zunächst einen Monat aus. Nach Angaben von Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) zieht die EU auch ihre technischen Berater zurück und setzt ihre Beratung in den palästinensischen Ministerien aus. Betroffen von der Suspendierung sind laut Steinmeier EU-Mittel von etwa 30 Millionen Euro. Fortgesetzt werden sollten dagegen die Hilfen, die humanitären Gesichtspunkten folgten, etwa im Gesundheitswesen oder unter Umständen auch in der Erziehung, fügte Steinmeier hinzu.
Die EU-Minister seien der Auffassung gewesen, dass für die EU kein Anlass bestehe, von den bislang geforderten drei Bedingungen für eine Fortsetzung der Hilfen abzukehren, sagte Steinmeier weiter. Diese Bedingungen – Gewaltverzicht, Anerkennung Israels und Anerkennung der mit Israel getroffenen Vereinbarungen – seien mit dem Nahost-Quartett abgesprochen gewesen. Mit der zunächst bis zum nächsten EU-Außenministertreffen am 15. Mai geltenden Entscheidung habe die EU die Gelegenheit, die Entwicklung in den palästinensischen Gebieten zu verfolgen. Diese Frist gebe auch der Hamas-Regierung die Möglichkeit, über ihre weitere Orientierung nachzudenken und die politische Praxis zu verändern.