in kürze LEBENSVERSICHERUNG
: Nicht für Prozesskosten

Zur Finanzierung eines Prozesses muss eine Lebensversicherung nicht unbedingt vorzeitig gekündigt werden, so das OLG Frankfurt/Main. Dem Betroffenen sei die Kündigung dann nicht zumutbar, wenn die Versicherung der Altersvorsorge diene und der Rückkauf erhebliche finanzielle Verluste für den Versicherten bringe. (dpa)