Staatsvertrag mit Muslimen
INTEGRATION Niedersachsen bemüht sich seit Jahren um eine bessere Integration von Muslimen, nun soll ein Staatsvertrag vorbereitet werden. Dabei gibt es auch schwierige Themen
Nachdem für die Integration der Muslime in den vergangenen Jahren bereits viel getan wurde, beginnt Niedersachsen an diesem Montag mit den Verhandlungen über einen Staatsvertrag. Darin sollen die Beziehungen des Landes zu den islamischen Verbänden und Regelungen etwa zum Religionsunterricht und zu muslimischen Feiertagen festgeschrieben werden. Die Landesregierung wolle für mehr Teilhabe der Muslime sorgen, die sechs Prozent der Bevölkerung ausmachen, erklärte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD). Hamburg und Bremen haben bereits einen solchen Staatsvertrag unter Dach und Fach gebracht.
Verhandlungspartner der Landesregierung sind der Landesverband der Türkisch-Islamischen Union (Ditib), der Landesverband der Muslime in Niedersachsen (Schura) sowie die Alevitische Gemeinde Deutschlands. Die Federführung liegt beim Kultusministerium. Am Montag sollen Absichtserklärungen zum Abschluss eines Vertrages unterzeichnet werden.
Bereits die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hatte in zahlreichen Vereinbarungen mit den Muslimen etwa bei Bestattungen, der Gefängnisseelsorge oder dem Religionsunterricht die Integration vorangetrieben. Wenn ein Staatsvertrag mehr als eine Bündelung solcher Vereinbarungen sein soll, müsste er die Anerkennung der muslimischen Gemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts beinhalten. Die Kirchen und die jüdische Gemeinschaft haben diesen Status. Ob die Muslime ihn erhalten sollen, ist noch nicht klar.
Knackpunkte bei den Verhandlungen könnte der Umgang mit Extremisten sein. Nachdem das Antiradikalisierungskonzept samt Islamistencheckliste von Ex-Innenminister Uwe Schünemann (CDU) von der neuen Regierung in den Papierkorb verwiesen worden war, wollen sich die muslimischen Verbände um die Problematik kümmern. Außerdem wollen die Muslime durchsetzen, dass Lehrerinnen ein Kopftuch nicht nur während des islamischen Religionsunterrichts in der Klasse, sondern auch auf dem Schulhof und dem Weg ins Klassenzimmer tragen dürfen. Dies ist in Niedersachsen nicht erlaubt. (dpa)