Zweiter Bezirk für Kurtaxe

TOURISMUS Senat lehnt Bettensteuer für Berlin-Besucher jedoch weiterhin ab

„Das Bezirksamt ist jetzt aufgefordert, den Senat zum Handeln aufzufordern“

Die Friedrichshain-Kreuzberger haben sie als zusätzliche Einnahmequelle für die klammen Bezirke ins Spiel gemacht: die Bettensteuer, auch Tourismusabgabe, Kurtaxe oder City-Tax genannt. Jetzt sprach sich mit Charlottenburg-Wilmersdorf das zweite Bezirksparlament dafür aus. Nach dem Willen von Grünen und SPD sollen Touristen 2,50 Euro pro Übernachtung zahlen.

Ende März hatte sich bereits die BVV von Friedrichshain-Kreuzberg für eine „K(ult)urtaxe“ ausgesprochen. In dem Beschluss für eine Abgabe auf Hotel- und Pensionsübernachtungen, die der Senat einführen soll, wird jedoch kein Betrag genannt. Der Senat und die Berlin Tourismus Marketing GmbH sehen darin allerdings kein geeignetes Instrument, mehr Einnahmen zu erzielen. „Wir sehen eine solche Abgabe eher kritisch“, sagte Geschäftsführer Burkhard Kieker. Eine Sprecherin der Wirtschaftsverwaltung verwies darauf, dass eine Tourismusabgabe 1994 vor Gerichten gescheitert sei.

Die Bezirke können eine solche Tourismusabgabe nicht allein beschließen. Sie brauchen die Unterstützung des Senats und einen entsprechenden Beschluss des Abgeordnetenhauses. „Das ist mehr als ein symbolischer Akt. Das Bezirksamt ist jetzt aufgefordert, den Senat auf Landesebene zum Handeln aufzufordern“, sagte Grünen-Fraktionschefin von Charlottenburg-Wilmersdorf, Nicole Ludwig. Mit den Einnahmen will der Bezirk den Klimaschutz sowie Kultureinrichtungen fördern.

Kieker verwies auf den enormen Verwaltungsaufwand, der mit der Erhebung einer Tourismusabgabe verbunden wäre. „In dieser wirtschaftlich schwierigen Zeit, in der wir noch zusätzlich durch unvorhersehbare Naturkatastrophen gebeutelt sind, sollten wir Touristen und Dienstleister im Tourismusgewerbe nicht noch mit weiteren Abgaben und Verwaltungsaufwand belasten“, sagte er. Das sei dem wichtigen Wirtschaftszweig Tourismus abträglich.

Sowohl das Verwaltungs- als auch das Oberverwaltungsgericht hätten 1994 eine entsprechende gesetzliche Regelung als nicht rechtskonform eingestuft, erklärte eine Sprecherin der Wirtschaftsverwaltung. Das entsprechende Gesetz musste aufgehoben werden. In einer so großen Stadt wie Berlin könne keine Abgabengerechtigkeit hergestellt werden, argumentierten die Richter. Die Hotels und Pensionen würden allein mit der Einziehung der Abgabe belastet. Die Einnahmen kämen aber durch Landesinvestitionen auch allen anderen vom Tourismus profitierenden Unternehmen wie der Gastronomie, Kongresscentern oder dem Handel zugute. Auch Einheimische kämen in den Genuss der so finanzierten Unterhaltung von Kultureinrichtungen. Doch nur die Berlin-Besucher würden die Abgabe bezahlen. (dpa)