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Archiv-Artikel

„Der Einreisetag darf nicht entscheidend sein“

Der nordrhein-westfälische Christdemokrat Biesenbach will ein Bleiberecht für geduldete Flüchtlinge nicht von ihrer bisherigen Arbeitssituation abhängig machen. Auch seine Partei habe den Auftrag Flüchtlingsfamilien zu helfen

taz: Herr Biesenbach, Sie fordern ein Bleiberecht für integrierte Flüchtlinge. Das ist auch Tagesordnungspunkt auf der bevorstehenden Innenministerkonferenz. Welches Ergebnis erwarten Sie?

Peter Biesenbach: Das Thema wird auf der Mai-Tagung keine große Rolle spielen. Denn es ist auf der Bundesebene vereinbart, zunächst das neue Zuwanderungsgesetz zu evaluieren.

Das Bleiberecht wird in NRW aber kontrovers diskutiert. Ihre Vorstellungen gehen sogar über die des FDP-Innenministers Wolf hinaus.

Wir verfolgen das selbe Ziel, halten aber die bisher genannten Voraussetzungen für nicht geeignet. Daher greifen wir das Thema in einer Arbeitsgruppe der CDU-Landtagsfraktion auf. Wo finden wir die Möglichkeit im Rahmen einer Altfallregelung Flüchtlingsfamilien zu helfen? Das ist der Arbeitsauftrag.

Sie haben aber gesagt, dass es nicht von einer festen Arbeit abhängen darf, ob jemand ein Bleiberecht bekommt. Im NRW-Vorschlag ist das eine Bedingung.

Ich will das anders formulieren: Es kann nur ein Bleiberecht für Menschen geben, die hier in NRW integriert sind. Aber woran machen wir Integration fest? Sicher an guten Sprachkenntnissen. Auch daran, wie gut jemand an seinem Wohnort eingebunden ist. Problematisch sind die Forderungen nach einem Stichtag der Einreise und nach einer finanziellen Unabhängigkeit vom Staat in der Vergangenheit.

Warum?

Wenn jemand einen Tag vor dem Stichtag eingereist ist, darf er bleiben. Wenn eine Familie einen Tag nach dem Stichtag eingereist ist, die Kinder hier zur Schule gegangen sind, muss sie ausreisen. Das ist unsinnig. Und jetzt komme ich auf den Punkt der Sicherung des Lebensunterhaltes in der Vergangenheit, der Vorschlag von Innenminister Wolf vorkommt: Es gab Städte und Kreise, die haben an Geduldete Arbeitserlaubnisse erteilt, andere nicht. Das kann also jetzt kein Kriterium für die Vergabe eines Bleiberechts sein. Und für die Zukunft nur, wenn alle Geduldeten arbeiten können.

Sie weichen damit stark von der Linie ihrer Partei ab. Viele ihrer Parteifreunde sehen überhaupt keinen Bedarf für ein Bleiberecht.

Die CDU NRW ist eine große und lebendige Volkspartei, in der vielfältige Meinungen vorkommen. Ich bin optimistisch, dass wir uns auch bei der Frage der Altfälle einigen werden.

INTERVIEW: NATALIE WIESMANN

Reportage NRW-Seite 3