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Archiv-Artikel

Kinder haften für ihre Eltern: der Fall Yesim K.

Von SMV

Die 13-jährige türkische Schülerin Yesim K. (Foto) ist das jüngste Opfer der rigorosen Hamburger Abschiebepolitik. Sie ist in der Hansestadt aufgewachsen, soll aber mit ihrer Mutter abgeschoben werden, weil diese ohne Aufenthaltsgenehmigung hier lebt. Selbst Konservativen gilt Yesim als „vorbildlich integriert“: Vor zwei Wochen erhielt sie als Sängerin in einem von der Stadt geförderten multikulturellen Musikprojekt in der Hamburger Handelskammer einen Preis für Völkerverständigung. Der CDU-Abgeordnete Wolfhard Ploog forderte die Innenbehörde auf, „eine Lösung zu finden, damit Yesim weiter hier leben kann“. Der Rechtsbruch der Mutter dürfe „nicht auf dem Rücken des in der Gesellschaft verankerten Kindes“ geahndet werden. Innensenator Udo Nagel sicherte zu, Yesim und ihre Mutter dürften vorerst bleiben. Ihr 27-jähriger Bruder hingegen wurde am Ostermontag in Abschiebehaft genommen.

Aufsehen erregt auch der Fall Cansu Y. Die 12-Jährige lebt seit ihrem dritten Lebensmonat in Hamburg und ist von Abschiebung bedroht, weil ihre Mutter mit ihr 1994 per Besuchervisum einreiste. Über ein Gnadengesuch hat die Bürgerschaft noch nicht entschieden. Die grüne Abgeordnete Nebahat Güclü lud beide Mädchen für heute ins Rathaus ein: Dort will sich das Landesparlament auf einem „türkischen Kindertag“ den Fragen seiner jungen Gäste stellen. An Themen sollte es keinen Mangel geben. SMV/Foto: dpa