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Archiv-Artikel

Keine Ruhe für den Staatsanwalt

VERFASSUNGSSCHUTZ Eine Journalistin ausgespäht und die Akten vernichtet – aber ermittelt wird deswegen nicht. Dagegen geht jetzt der Rechtsanwalt Sven Adam vor

Von AS

Nein, diese Entscheidung will Rechtsanwalt Sven Adam nicht unwidersprochen lassen: Im Zusammenhang mit den Akten über die Journalistin Andrea Röpke, die der niedersächsische Verfassungsschutz zuerst angelegt und dann vernichtet hatte, ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover nicht weiter. Erfahren hatte das Röpke, Adams Mandantin, Anfang der Woche aus der Presse. Man habe dagegen „Beschwerde eingelegt“, sagte Adam jetzt der taz.

Von der Löschaktion weiß Röpke, die für das NDR-Magazin Panorama und die taz arbeitet, seit dem 18. September. In einem Telefonat räumte Niedersachsens Verfassungsschutzpräsidentin Maren Brandenburger (SPD) damals ein, dass der Geheimdienst von 2006 bis 2012 VS-Daten über Röpke gesammelt hatte – das entsprechende Material aber inzwischen vernichtet sei. 2012 hatte Röpke erfragen wollen, ob es über sie eine VS-Akte gibt, was aber verneint worden war.

Wegen des Verdachts der Urkundenunterdrückung stellte Adam am 24. September Strafanzeige gegen unbekannt. Nicht zuletzt, um das Ausmaß der vorangegangenen, illegalen Überwachung erfahren zu können. Keine sechs Tage später entschied die Staatsanwaltschaft bereits, dass keine „zureichenden“ Anhaltspunkte für strafrechtliches Verhalten vorlägen. Aus Sicht der Anklagebehörde kann demnach keine Urkundenunterdrückung vorliegen, denn die Akten gehörten ja den Handelnden. Auch habe der Verfassungsschutz rechtens gehandelt, als er unrechtmäßig erhobene Daten unverzüglich löschte.

Diese schnelle Ablehnung überraschte Adam, die Entscheidung selbst tat es weniger: Bundesweit tun sich Staatsanwaltschaften schwer, gegen Verfassungsschutzämter zu ermitteln. Unter Hinweis auf den Bundesgerichtshof erklärt der Anwalt, warum die jetzt eingelegte Beschwerde geboten ist: Eine Akte habe sehr wohl eine Beweisfunktion für die Rechtswidrigkeit des Ausspähens. Und das Ausmaß der Beobachtung, fährt der Jurist fort, sei auch entscheidend, wenn es zu einem Verfahren komme – in Sachen Schadensersatz.  AS