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Archiv-Artikel

EU-Gesetz zum Vorteil der Kunden

betr.: „Gazprom versucht’s mit Erpressung“ (Russischer Konzern droht, weniger Gas zu liefern), taz vom 22. 4. 06

Mich wundert das nicht. In Deutschland gehören die Gasleitungen weitgehend den Gashändlern oder Erzeugern. In der Stromwirtschaft diktieren wenige Netzbesitzer und gleichzeitige Produzenten die Preise und halten die unerwünschte Konkurrenz vom Markt fern. Die Stromdurchleitungsgebühren verteuern unnötig den Strom aus Wind- und Solarkraftwerken. Die Deutsche Bahn behindert als Schienennetzbesitzer den Wettbewerb auf der Schiene.

Ein Bundesgesetz oder gar eine EU-Verordnung müsste sinngemäß folgendermaßen lauten: „Weder eine natürliche Person (Mensch) noch juristische Person (Organisation, Unternehmen, Verein usw.) darf gleichzeitig Anteile an einem Netzunternehmen und einem Netznutzerunternehmen haben. Netzunternehmen wären: Telekommunikations, Gas-, Stromdurchleitungsnetze, Straßen, Schienen- und Wasserwege. Netznutzerunternehmen oder Netz nutzende Unternehmen wären: Gas-, Stromproduzenten und Energiehändler, Transportunternehmer.“ Auf diese Weise käme auch die Konkurrenz zum Zuge, zum Vorteil für die Kunden, besonders für die Nutzer alternativer Energie. ULRICH BOCK, Soltau