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Archiv-Artikel

Sicherungsverwahrte machen Ernst

HUNGERSTEIK Weil die Justizvollzugsanstalt Rosdorf und das Justizministerium in Hannover ihre Forderungen ablehnen, essen sechs Sicherungsverwahrte nicht mehr

Von THA

Die Sicherungsverwahrten in der JVA Rosdorf bei Göttingen machen ihre Drohung wahr: Wie die Anstaltsleitung gestern auf Nachfrage mitteilte, sind sechs von ihnen in den Hungerstreik getreten – aus Protest gegen die Bedingungen ihrer Unterbringung.

Ursprünglich hatten 13 der insgesamt 23 Sicherungsverwahrten in Rosdorf einen Hungerstreik angekündigt, sollte nicht auf ihre Forderungen eingegangen werden. Die Frist bis zum Dienstag ließen Anstaltsleitung und Niedersachsens Justizministerium verstreichen. Auch ein Krisengespräch zwischen Anstaltsleiterin Regina Weichert-Pleuger und den Männern führte nicht zu einer Klärung.

Unter den 15 Forderungen findet sich die Verfügbarkeit von Backpulver oder Kaugummi. Aber es geht auch um das sogenannte Abstandsgebot: Die Sicherungsverwahrung von einstigen Straftätern, die nach einer Haftstrafe weiter als gefährlich gelten, muss sich laut Bundesverfassungsgericht vom Strafvollzug unterscheiden. Und eben dies sehen die Sicherungsverwahrten nicht gegeben – weil etwa der Ausgang mit zu hohen Hürden belegt sei. „Wir haben nichts zu revidieren“, sagt JVA-Leiterin Weichert-Pleuger. Käme man den Forderungen nach, würde sich die Anstalt „nicht mehr auf der Grundlage des Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes“ bewegen.

Sie kündigt weitere Gespräche mit den Hungerstreikenden an, die unter ärztlicher Aufsicht stehen. Zudem verweist Weichert-Pleuger auf den Rechtsweg: Die Betroffenen können das Agieren der JVA von der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Göttingen prüfen lassen.

Seit die niedersächsischen Sicherungsverwahrten im Juni von Celle in die neu gebaute Abteilung in Rosdorf verlegt wurden, sind nach Angaben des Gerichts acht Anträge eingegangen, etwa zu nicht gestatteten Kaffeemaschinen oder Putzutensilien. Beschieden hat das Gericht bislang einen: Einem Sicherungsverwahrten war an zwei Tagen Besuch seiner Lebensgefährtin verwehrt worden. Die JVA argumentierte, die Personallage sei zu schlecht. Das Landgericht bestätigte diese Entscheidung.  THA