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Archiv-Artikel

„Kannibale“ soll lebenslang in Haft

BERLIN dpa ■ Der „Kannibale von Rotenburg“ soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft wegen Mordes lebenslang in Haft. Im zweiten Prozess gegen den 44 Jahre alten Armin Meiwes verlangten die Ankläger gestern vor dem Frankfurter Landgericht zudem die Feststellung der besonders schweren Schuld. Dies würde eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren verhindern. Die Verteidigung plädierte hingegen darauf, den Angeklagten, der vor fünf Jahren im osthessischen Rotenburg einen Ingenieur aus Berlin getötet, zerlegt und in Teilen gegessen hat, wegen Tötung auf Verlangen zu verurteilen. „Das war kein Mord“, sagte Verteidiger Joachim Bremer. Meiwes habe lediglich die expliziten Wünsche des 43 Jahre alten Ingenieurs umgesetzt, den er über das Internet kennen gelernt hatte.