: GUTACHTER-MISERE
In deutschen Arbeitsgerichtsprozessen werden häufig Gutachter benannt, die mit der angeklagten Seite, den Berufsgenossenschaften, in geschäftlicher Beziehung stehen: Die Experten schreiben meist lukrative Gutachten für die Berufsverbände, zeitweise in Serie. Bei den hier beschriebenen Verfahren um Krankheiten des zentralen Nervensystems werden dabei vor Gericht oft haarsträubende Schlüsse gezogen. So wird etwa die Internationale Fachliteratur zu Lasten der Kläger nicht beachtet – und das völlig straffrei. Vereine wie die IkU oder der Verband arbeits- und berufsbedingt Erkrankter (Abekra) fordern deshalb schon lange, dass jeder Gutachter bekannt geben muss, von welchen BG-Organisationen er Aufträge oder Mittel annimmt. Außerdem fordern die Betroffenenverbände eine freie Gutachterwahl vor Gericht – und eine Möglichkeit, Gutachter nach offensichtlich falschen Aussagen vor Gericht auch strafrechtlich belangen zu können. All dies wäre von der Bundesregierung durch eine Änderung der Sozialgesetze relativ einfach zu regeln. Die staatlich mitfinanzierten Sozialsysteme würden dadurch Milliarden sparen. Doch ein Handeln des Gesetzgebers ist nicht in Sicht, im Gegenteil: Über den Bundesrat versuchen einige Bundesländer, die Rechte der Kranken weiter zu schwächen. REM