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Archiv-Artikel

Wie das NRW-Volk sich einmischen kann

Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid: Wieviele Stimmen werden benötigt, wie sind die Erfolgschancen

Wieviele Stimmen benötigt eine Volksinitiative?

Eine Volksinitiative muss von mindestens 0,5 Prozent der in NRW lebenden volljährigen deutschen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen unterzeichnet sein, zur Zeit also von rund 66.000 Personen. Das Instrument wurde 2002 vom damals rot-grün dominierten Landtag eingeführt. Seit neuestem müssen Unterstützer nicht mehr auf ein städtisches Amt, um zu unterschreiben.

Was passiert, wenn eine Volksinitiative genügend Unterschriften gesammelt hat?

Der Landtag muss sich binnen sechs Monaten mit dem Anliegen der Initiative befassen – aber nicht unbedingt dem Anliegen entsprechen.

Welche Möglichkeiten haben die Initiatoren einer erfolgreichen Volksinitiative, wenn der Landtag ihr Begehren abschmettert?

Sie können ein Volksbegehren einleiten. Die Hürden sind hier allerdings höher: Ein Volksbegehren, dem ein ausgearbeiteter und begründeter Gesetzentwurf zugrunde liegen muss, bedarf der Unterstützung von mindestens 8 Prozent der Stimmberechtigten, also rund einer Million Menschen. Zur Stimmabgabe müssen sich die Unterschreiber in ein städtisches Amt begeben. Ein Volksbegehren ist nicht zulässig über Finanzfragen, Abgabengesetze und Besoldungsordnungen. Ist ein Volksbegehren erfolgreich und der Landtag folgt dem Anliegen nicht, kommt es zum Volksentscheid. Hier entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern sich mindestens 15 Prozent der Stimmberechtigten (rund 2 Millionen Menschen) entsprechend entschieden haben.

Wie viele Volksinitiativen hat es bisher in NRW gegeben?

Insgesamt sechs. Die erste richtete sich gegen den Bau von forensischen Kliniken. Sie scheitere jedoch 2003 – deutlich – an der Unterschriftenhürde. Die zweite Volksinitiative war hingegen erfolgreich: 2004 erreichte „Jugend braucht Zukunft“ die Verabschiedung eines Jugendfördergesetzes. Auch die dritte war ein Erfolg: Kurz vor der Landtagswahl 2005 beschloss der Landtag nach einer Volksinitiative des Steuerzahlerbundes eine Reform der Diätenbezüge. Die Volksinitiative „Videosonntag“ schaffte es zwar, über 120.000 Unterschriften dafür zu sammeln, dass Videotheken in NRW auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Aber den Landtag überzeugte sie damit nicht: Im Januar 2006 lehnte das Parlament die Volksinitiative gegen die Stimmen der FDP ab. Derzeit muss sich der Landtag mit der erneuerten Volksinitiative „Jugend braucht Vertrauen!“ und der „Volksinitiative NRW 2006“ befassen: Die eine übergab am 6. April 100.917, die andere am 3. Mai 183.312 amtlich bestätigte Unterschriften. Gemeinsam mit den Stimmen, die zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht ausgezählt waren, haben die Organisatoren etwa eine halbe Millionen Stimmen gesammelt.

PAB, NAW