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Archiv-Artikel

Busemann will keine Schwerverbrecher freilassen

JUSTIZ Nach einem europäischen Gerichtsurteil könnten zehn Gewaltverbrecher freikommen

Einige dieser Schwerverbrecher seien so gefährlich, dass sie eine Frau oder ein Kind „anfallen“ könnten

Zehn als gefährlich eingestufte Gewaltverbrecher in Niedersachsen könnten nach einem europäischen Gerichtsurteil aus der Sicherungsverwahrung freikommen. Justizminister Bernd Busemann (CDU) will das aber mit aller Macht verhindern, wie er am Mittwoch in Hannover ankündigte.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kippte am Fall eines hessischen Straftäters die rückwirkend verlängerte Sicherungsverwahrung und sieht die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt. Bei Urteilen vor 1998 war die Sicherungsverwahrung auf maximal zehn Jahre begrenzt, eine nachträgliche Verlängerung ist laut EGMR nicht erlaubt. Erst 1998 trat in Deutschland eine neue gesetzliche Regelung in Kraft: Die Höchstgrenze für eine Sicherungsverwahrung fiel weg.

Für Niedersachsen bedeutet das europäische Urteil, dass in diesem Jahr acht Schwerverbrecher – darunter etliche Sexualstraftäter – ihre Entlassung beantragen können, zwei noch im kommenden Jahr.

Justizminister Busemann zeigte sich besorgt über das Urteil und sagte: „Das kann ich so nicht verantworten.“ Einige dieser Schwerverbrecher seien so gefährlich, dass sie von heute auf morgen eine Frau oder ein Kind „anfallen“ könnten.

Er hoffe, dass die einzelnen Fälle letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht geklärt würden, sagte der Minister.  (dpa)