: VOR DER ABSCHIEBUNG
Ende vergangener Woche haben sich die Innenminister von Bund und Ländern darauf geeinigt, die Beratungen über eine Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Ausländer zu verschieben. In Deutschland leben etwa 200.000 Flüchtlinge mit dem äußerst prekären Aufenthaltsstatus der „Duldung“ – fast die Hälfte, wie Hassan Akkouch, schon seit über zehn Jahren.Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl kritisierte, die von den Innenminister beschlossene Vertagung des Themas Bleiberecht sei eine „Flucht aus der Verantwortung“. Den Betroffenen drohe weiterhin die Ausweisung. Pro Asyl forderte einen Abschiebestopp bis zur nächsten Innenministerkonferenz. Auch die Grünen-Fraktionschefin Renate Künast sagte, die Minister betrieben „systematisch Desintegration“. Die Duldung ist eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“ von ausreisepflichtigen Ausländern. Sie stellt in der Praxis den schwächsten der Aufenthaltstitel dar, obwohl sie de jure keiner ist. § 60 a Aufenthaltsgesetz regelt, wer eine Duldung erhält. Sie bedeutet: keine Arbeitserlaubnis – was reguläre Lohnarbeit oder Selbstständigkeit ausschließt. Es bleibt nur Schwarzarbeit.Inhaber einer Duldung dürfen sich nach § 61 Aufenthaltsgesetz nur in ihrem Bundesland aufhalten. Kinder können die Schule besuchen, eine anschließende Berufsausbildung ist nicht gestattet. Duldungen werden immer nur kurzfristig ausgesprochen; es muss jederzeit mit baldiger Abschiebung gerechnet werden. HAAR, EPD