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Archiv-Artikel

Gewoba lässt kontrollieren

MINDESTLOHN Unternehmen, die öffentliche Aufträge vergeben, müssen informieren, ob die vorgeschriebenen 8,50 Euro pro Stunde gezahlt werden

Von EIB
Auch die Stiftung Rhododendronpark arbeitet nun mit der Sonderkommission zusammen

Zweieinhalb Jahre Jahre nachdem Bremen einen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro für öffentliche Aufträge beschlossen hat, will sich nun auch die Gewoba dabei kontrollieren lassen, ob sie gesetzestreu agiert. Wie aus dem aktuellen Zwischenbericht der Sonderkommission Mindestlohn der Regierung hervorgeht, verspricht die Immobilienfirma im Besitz des Landes Bremen, in Zukunft zu melden, an wen sie Diensleistungs- und Bauaufträge vergeben hat.

Außerdem sicherte sie zu, Stichproben beispielsweise auf Baustellen vorzunehmen, heißt es in dem Bericht, der am Dienstag vom Bremer Senat zur Kenntnis genommen wird.

Anlass für diesen Zwischenbericht war aber nicht nur die Gewoba. Auch eine Reihe anderer großer öffentlicher Auftraggeber hatte keine oder nur sporadisch Meldungen über Auftragsvergaben abgegeben, wie ein Bericht der Sonderkommission vor einem halben Jahr festgestellt hatte. Auch ein Schreiben der Finanzsenatorin und des Wirtschaftssenators habe daran nichts geändert, hieß es in dem damaligen Bericht.

Daraufhin habe es „Gespräche“ mit einzelnen Einrichtungen gegeben, die in der Vergangenheit durch Nichtstun aufgefallen waren. Wie die Gewoba haben einige von ihnen jetzt angekündigt, sich in Zukunft an die Vorschriften halten zu wollen. Dies betrifft die Handelskammer und die Unfallkasse. Andere wie die Performa Nord, die Gesundheit Nord und die Handwerkskammer haben seit Erscheinen des Tätigkeitsberichts ein paar Meldungen abgegeben und wieder andere sehr viele. Dies sind im Einzelnen: die Verkehrsgesellschaft Bremerhaven, die Industrie- und Handelskammer Bremerhaven, die Hochschule Bremen, Radio Bremen, die Deichverbände und die Werkstatt Bremen.

Auch die Stiftung Rhododendronpark arbeitet nun mit der Sonderkommission zusammen. Zuvor hatte sie mitgeteilt, dass sie nach ihrer Auffassung keinen Mindestlohn zahlen müsse. Bei dieser grundsätzlichen Position sei sie zwar geblieben, halte sich jetzt aber dennoch an das Gesetz, heißt es im Zwischenbericht.

In Bremen gibt es seit Dezember 2009 die Auflage, öffentliche Aufträge nur zu vergeben, wenn ein Mindestlohn gezahlt wird. Bis April 2011 lag dieser bei brutto 7,50 Euro die Stunde, seitdem bei 8,50 Euro.

Die Bremer CDU hatte zu Zeiten der großen Koalition 2006, als der damalige und heutige Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) den Mindestlohn erstmals gefordert hatte, gewarnt, ein Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde würde „2,5 Millionen Arbeitsplätze gefährden“.  EIB