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Archiv-Artikel

Kein Vorrang für Landeskinder

Die niedersächsische Landesregierung darf bei einer Stellenbesetzung keine Bewerber ablehnen, nur weil sie aus einem anderen Bundesland kommen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einem gestern veröffentlichten Beschluss entschieden. Es gab einem Juristen aus Sachsen-Anhalt Recht, der sich um die Stelle des Verwaltungsgerichtspräsidenten in Hannover beworben hatte. Er wurde abgelehnt, da aus wirtschaftlichen Gründen nur niedersächsische Bewerber berücksichtigt würden. Er habe erwarten dürfen, so das OVG, dass auf der Grundlage einer Bestenauslese entschieden werde. dpa/taz