: Öffentlich-rechtliches Parteienfernsehen
KLAGE Die Richter in Karlsruhe sollen entscheiden, wie viel politischen Einfluss das ZDF verträgt
Ist der Einfluss von Staat und Parteien auf das ZDF zu groß? Über diese Frage verhandelt an diesem Dienstag das Bundesverfassungsgericht. Geklagt haben die Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg, die den Staatseinfluss zurückdrängen wollen.
Die Klage hatte einen konkreten Anlass. Ende 2009 wurde der Vertrag von ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender nicht verlängert. Ihm fehlte im ZDF-Verwaltungsrat die nötige Mehrheit, weil das CDU-Lager gegen ihn stimmte. Wortführer war der damalige hessische Ministerpräsident Roland Koch, der die schwachen Zuschauerquoten der ZDF-Informationssendungen kritisierte und eine Verjüngung an der Spitze anmahnte. Diese Gründe nahm aber kaum jemand ernst. Wahrscheinlicher erschien, dass Brender abgestraft wurde, weil er sich nicht von der Politik hatte vereinnahmen lassen.
Klage kam nicht zustande
Der Fall löste eine heftige Debatte über den Staatseinfluss im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, vor allem im ZDF, aus. Die Grünen im Bundestag wollten das Bundesverfassungsgericht einschalten, die Linken schlossen sich an. Doch die SPD als dritte Oppositionspartei zierte sich. Die Klage kam nicht zustande. Die SPD nahm dabei Rücksicht auf den damaligen rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck, der die sozialdemokratische Medienpolitik koordiniert. Ihm ging der Ansatz zu weit – schließlich war Beck selbst Vorsitzender des ZDF-Verwaltungsrats (und ist es noch). Beck versuchte zunächst, mit den CDU-regierten Ländern kleine Änderungen am ZDF-Staatsvertrag auszuhandeln, vergeblich.
Nun stand der düpierte Beck im Wort, und Rheinland-Pfalz beantragte Anfang 2011 eine eigene Normenkontrolle, der sich das SPD-Land Hamburg anschloss. In der Klage heißt es, die Staatsferne des ZDF sei nicht gewährleistet, der Staats-/Partei-Einfluss sei „dysfunktional“ groß. So betrage er im ZDF-Verwaltungsrat 43 Prozent. Damit könnten wichtige Personalentscheidungen, für die eine 60-Prozent-Mehrheit erforderlich ist, blockiert werden.
Keine simple Logik
Der Ausgang des Verfahrens ist offen. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar 1961 verboten, dass der Staat eine Rundfunkanstalt „unmittelbar oder mittelbar beherrscht“. Die Politik dürfe in den Gremien nur „ein angemessener Anteil“ eingeräumt werden. Was aber ist „angemessen“? 1991 entschied Karlsruhe im Fall des WDR, dass ein Staatsanteil von einem Drittel im Rundfunkrat zulässig ist.
Man wird das Problem wohl nicht mit simpler Rechenlogik lösen können. Schließlich sind die Staats- und Parteivertreter kein monolithischer Block. Bund und Länder haben jeweils eigene Standortinteressen. Die Parteien belauern sich gegenseitig. Auch im Fall Brender waren die SPD-regierten Länder für eine Vertragsverlängerung, die CDU-regierten Länder und der Bund waren dagegen. Das Problem ist eher, dass sich auch Vertreter von Gewerkschaften, Kirchen und Verbänden in die Partei-„Freundeskreise“ der Rundfunkgremien einordnen. Das Verfassungsgericht wird am Dienstag einen Tag lang verhandeln und dann Monate später ein Urteil verkünden. CHRISTIAN RATH
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