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Archiv-Artikel

Der Senat muss nun auch B sagen

Bausenator Müller will Umwandlung erschweren

VON UWE RADA

Die Verhandlungsführer von CDU und SPD haben A gesagt. Mit der Großen Koalition auf Bundesebene soll auch eine Mietpreisbremse kommen. Bei Neuvermietungen darf die Miete nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das wird sich positiv auf die Mietentwicklung auswirken, denn die Neuvermietungen waren in der Vergangenheit der Preistreiber auf dem Wohnungsmarkt.

Nebeneffekt Umwandlung

Einen Haken aber könnte die Mietpreisbremse haben: Wer als Eigentümer mit dem einen Geschäftsmodell weniger Rendite macht, sucht sich ein neues. Gut möglich also, dass auf den wegfallenden Neuvermietungszuschlag eine neue Umwandlungswelle folgt. Zwar hat der Senat vor Kurzem die Kündigungsfrist für Eigenbedarfskündigungen auf zehn Jahre verlängert. Die Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung ist damit aber nicht erschwert worden.

Eine solche Umwandlung würde sich für die Eigentümer durchaus lohnen. Schon heute liegt die Miete bei vermieteten Eigentumswohnungen um ein Drittel höher als bei Mietwohnungen. Der Verkauf an Kapitalanleger ohne Eigenbedarfswunsch ist also ein lukratives Geschäft.

Es sei denn, es wird unterbunden. Die Umwandlungsverordnung, die Bausenator Müller in der Schublade hat, würde diese Mieterschutzlücke schließen.

Ja, die CDU ist dagegen. Doch sie hat sich beim Stadtwerk durchgesetzt. Nun sind die Sozialdemokraten an der Reihe.

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