Urteile

Madonna, hilf! Nicht nur in Schulen, auch im Privaten schwelen Konflikte um Symbole von religiöser Relevanz. So hatte im Münsterland ein Vermieter im Treppenhaus eine Madonnenstatue aufgestellt – was ihm aber zunächst weder Glück noch Segen einbrachte. Ein Mieter evangelischen Glaubens minderte nämlich daraufhin die Miete. Der Vermieter nahm das nicht hin – und das Gericht erklärte letztlich das Gebaren des Mieters für blanken Unsinn. Ihm stehe das Rechte auf Mietminderung hier schon allein aus dem Grund nicht zu, weil durch die Statue die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung nicht beeinträchtigt sei. Die Aufstellung der Madonna führe nun wirklich nicht zu „einem besonderen Schock“, wie es der Mieter vorgetragen hatte (AG Münster, Urteil vom 22. 7. 03, Az. 3 C 2022/03). Etagenheizung bleibt. Der Mieter hatte mit Zustimmung des Vermieters in seiner Wohnung eine Gasetagenheizung einbauen lassen und verfügte in der Küche über einen Gasherd. Nun wollte der Vermieter diese Heizung demontieren, um die Wohnung an die Gaszentralheizung anzuschließen. Der Mieter weigerte sich, und das Gericht entschied zu seinen Gunsten. Der Vermieter habe keinen Anspruch auf Duldung des Anschlusses, weil dies zur Erhaltung der Mieträume oder des Gebäudes nicht erforderlich sei. Zwar habe der Vermieter eine Pflicht, etwaigen Schäden am Haus vorzubeugen. Dies sei aber gerade in diesem Fall billiger durch andere Maßnahmen als durch Anschluss an die Zentralheizung und Austausch des Gasherdes gegen einen Elektroherd zu erreichen (LG Berlin, Urteil vom 26. 9. 02, Az. 67 S 84/02).