Ab dem Sommer keine Pflege unter 7,50 Euro Stundenlohn

GEHÄLTER FDP stimmt nun doch dem Mindestlohn in der Pflege zu. Untergrenze gilt auch für Leiharbeiterinnen

Mindestlohn gilt nicht für Haushaltshilfen

BERLIN dpa/taz | Der Weg für verbindliche Lohnuntergrenzen in der Pflegebranche ist nun doch frei. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) kündigte am Donnerstag in Berlin an, der Mindestlohn „wird ab Sommer Wirklichkeit sein“. Sie werde den von einer Kommission einvernehmlich vereinbarten Pflegemindestlohn verbindlich für die gesamte Branche verordnen. Voraussichtlich kommt die Lohnuntergrenze am 1. August.

Künftig erhalten damit die rund 800.000 Beschäftigten in Pflegeheimen oder bei ambulanten Pflegediensten 7,50 Euro (Ost) bzw. 8,50 Euro (West) brutto in der Stunde. In zwei Stufen soll die Lohngrenze zum 1. Januar 2012 und zum 1. Juli 2013 noch einmal um jeweils 25 Cent angehoben werden. Dieser Mindestlohn gilt auch für Leiharbeitskräfte in der Pflegebranche, bestätigte am Donnerstag ein Sprecher des Bundesverbandes Zeitarbeit. Hauswirtschaftskräfte, Auszubildende oder Praktikanten sowie speziell ausgebildete Betreuer für Demenzkranke sind allerdings vom Mindestlohn ausgenommen.

Von der Leyen und Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) haben sich darauf geeinigt, die Lohnuntergrenze befristet bis Ende 2014 einzuführen. Dann wird eine Überprüfung fällig. Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Heinrich Kolb, feierte diese Befristung als einen „wichtigen Erfolg“. Sie sei gegen den erklärten Willen der Arbeitsministerin, der Pflegekommission und der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di durchgesetzt worden. Kolb betonte, die Wirkung eines Mindestlohnes „im sensiblen Bereich der Pflege“ bedürfte einer „besonders sorgfältigen Beobachtung und Überprüfung“.

Brüderle hatte vor zwei Wochen unerwartet darauf gedrungen, die Mindestlohnverordnung bis Ende 2011 zu befristen. Damit hatte er die in zähen Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gefundene Lösung zwischenzeitlich in Frage gestellt.

Wegen der großen Bedeutung von kirchlichen Arbeitgebern im Pflegebereich, die keine Tarifverträge abschließen, war für die Ermittlung eines Mindestlohns eine spezielle Kommission gebildet worden, in der kirchliche Arbeitgeber und -nehmer die Hälfte der Mitglieder stellten. Die ausgehandelte Lohnuntergrenze kann aufgrund der nun kurzfristig vereinbarten Befristung voraussichtlich erst zum 1. August in Kraft treten. Ursprünglich geplant war der 1. Juli. EVA VÖLPEL