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Archiv-Artikel

Nur um des Geldes willen

URTEIL Haftstrafe für Notar wegen Untreue

Ein „Mitternachtsnotar“ ist am Donnerstag wegen Untreue und Beihilfe zum Betrug einer Immobilienbande zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Landgerichts hat der damalige Notar zwischen 2008 und 2010 in zehn Fällen Kaufangebote ohne ausreichende Erläuterung beurkundet. „Mit dem Wissen, dass es schwarze Schafe gibt, hätten Sie ihrem Beruf sorgfältiger nachgehen müssen“, argumentierte Richterin Bettina Sy die Strafbarkeit.

Der 52-Jährige hat laut Urteil die Betreuungspflicht gegenüber den Käufern verletzt. Er sei nicht Bandenmitglied gewesen, wovon die Anklage ursprünglich ausging. „Ohne ihn hätten die Taten der Betrüger aber nicht passieren können“, so die Richterin.

Der Schaden der bis zu fünf Jahren Haft verurteilten Bandenmitglieder geht in die Million. Davon habe der Jurist nicht profitiert, heißt es im Urteil. Für jede Beurkundung hatte er etwa 500 Euro erhalten. Das Geld sei das Motiv gewesen. Der Verurteilte habe damals massive finanzielle Probleme gehabt. (dpa)