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Archiv-Artikel

Geheimberichte sollen geheimer werden

Das Parlamentarische Kontrollgremium will Unterlagen nicht mehr verteilen, sondern nur noch zur Einsicht freigeben. Damit soll verhindert werden, dass sie in die Hände der Presse geraten – wie im BND-Skandal um die Bespitzelung von Journalisten

VON CHRISTIAN RATH

Künftig sollen Geheimberichte des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) nicht mehr verteilt werden, sondern nur noch eingesehen werden können. Dies erwog gestern PKG-Mitglied Olaf Scholz, der parlamentarische Geschäftsführer der SPD. So könne eventuell verhindert werden, dass die Berichte an die Presse weitergereicht werden. Sie könnten dann nur noch in der Geheimschutzstelle des Bundestags eingesehen werden.

Hintergrund sind die Vorgänge um den Bericht des PKG-Sonderermittlers Gerhard Schäfer zur BND-Journalisten-Affäre. Wesentliche Aussagen des Berichts waren am 12. Mai in der Süddeutschen Zeitung veröffentlicht worden. Eine allgemeine Veröffentlichung des Berichts hat das PKG aber erst gestern beschlossen, sie soll nächste Woche stattfinden, nachdem die im Bericht erwähnten Personen angehört wurden.

Norbert Röttgen (CDU), der Vorsitzende des PKG, hat am Dienstag erklärt, dass er eine Strafverfolgung in dieser Sache für erforderlich hält. In Betracht kommt eine „Verletzung des Dienstgeheimnisses“, die in Paragraf 353 b des Strafgesetzbuchs unter Strafe gestellt ist. Dem Täter drohen bis zu fünf Jahre Haft. Verfolgt wird ein solches Vergehen aber nur nach einer Ermächtigung des Bundestagspräsidenten. Diese wurde bisher nicht erteilt, weil der Antrag von Röttgen erst gestern Nachmittag bei der Bundestagsverwaltung einging.

Strafbar ist die Veröffentlichung auch nur, wenn „wichtige öffentliche Interessen gefährdet“ sind. Man könnte nun sagen, die Veröffentlichung von Skandalen diene doch gerade den öffentlichen Interessen. Das sehen Röttgen und Scholz aber anders. „Solche Indiskretionen beeinträchtigen die Kontrolle der Geheimdienste“, sagte Scholz gestern.

Die Bundesregierung wollte sich gestern nicht dazu äußern, auf welchem Wege Teile des Berichts an die Öffentlichkeit gelangt sein könnten. Er wisse nicht, wer in der Bundesregierung diesen Bericht hatte und wie viele Exemplare es gebe, sagte ein Regierungssprecher.

Vermutlich wird die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen wieder bei den Journalisten ansetzen, die letztlich aus dem Bericht zitierten. Das wäre dann aber wirklich ein Treppenwitz. Da würde schon wieder gegen Journalisten ermittelt, um ein Leck zu finden. Und der Bericht, der veröffentlicht wurde, kritisiert doch gerade die Überwachung von Journalisten, die stattfand, um ein Leck zu suchen.