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Archiv-Artikel

Schulz gegen Haushaltssperre

BREMERHAVEN Anders als Land und Stadtgemeinde Bremen will Bremerhavens Oberbürgermeister Jörg Schulz ohne Haushaltssperre auskommen

200.000 Euro Steuer-Mindereinnahmen sind für Bremerhaven „locker zu stemmen“

OB JÖRG SCHULZ

Der Bremer Senat hat wegen sinkender Steuereinnahmen im hohen zweistelligen Millionen-Bereich eine Haushaltssperre für das Land und für die Stadt Bremen verhängt – für Bremerhaven müsste das der Magistrat tun. Oberbürgermeister Jörg Schulz will das aber nicht – gegen den Rat seines Stadtkämmerers Michael Teiser (CDU). Teiser hatte die Haushaltssperre insbesondere gefordert, weil er Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer befürchtet.

Auf 1,2 Millionen Euro beziffert Bremerhavens Oberbürgermeister Jörg Schulz das aktuelle Defizit. Darin seien 200.000 Euro Steuermindereinnahmen enthalten und eine Million Mehrausgaben im Bereich Soziales. Diese Summe, so Schulz, sei bei einem Gesamthaushalt von 550 Millionen Euro im Jahr 2010 „locker zu stemmen“. Abzuwarten bleibe allerdings, wie sich speziell der Bereich „Jugendhilfe“ entwickle, um dann später im Jahr vielleicht eine Haushaltssperre zu verhängen, so Schulz weiter.

Aus Sicht von CDU-Chef Bödeker wäre eine sofortige Haushaltssperre das richtige Signal in Richtung Bremen gewesen. Außerdem, so Bödeker, sei völlig offensichtlich, dass sich die Bremerhavener Sozial-Ausgaben im Laufe des Jahres noch erhöhen würden. Der CDU-Fraktionsvorsitzende befürchtet deshalb die Notwendigkeit eines Nachtragshaushaltes in Bremerhaven.

Unklar ist derzeit auch noch, wie viel Bremerhaven vom Haushaltsplan 2011 an einsparen muss, damit das Land Bremen den gesetzlichen Vorgaben entsprechend ab dem Jahr 2020 ohne neue Schulden auskommt. Die Verhandlungen darüber laufen zwischen Schulz und Regierungschef Jens Böhrnsen (SPD) sowie Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne). Da Bremerhaven „seinen“ Anteil an der Zinshilfe, die für das Land Bremen 300 Millionen Euro betragen soll, nur dann erhalten soll, wenn Bremerhaven auch seinen Anteil an der Spar-Planung erbringt, unterliegt die Kommune ähnlichen Zwängen wie das Land und kann nicht „auf Kosten“ des Landes blockieren.

Bei der Haushaltssperre auf Landesebene sind alle bereits beschlossenen und alle investiv wirkenden Maßnahmen ausgenommen. taz