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Archiv-Artikel

Weiter Wohngeld

Wohnraumregelung für Hartz-IV-Empfänger bleibt. Bisher nur ein Umzug wegen zu hoher Mietkosten angeordnet

Der Senat will ungeachtet der aktuellen Kritik an den Kosten der Hartz-IV-Reform die Berliner Linie zur Wohnraumregelung für Arbeitslosengeld-II-Empfänger fortsetzen. Nach einem Bericht von Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (Linkspartei) zur Umsetzung der „Ausführungsbestimmungen zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung“ (AV) beschloss gestern die rot-rote Regierungskoalition, den bisherigen Kurs weiterzuführen. Danach richtet sich die Höhe der Mietzuzahlungen für Hartz-IV-Bezieher nicht nach den Quadratmeterwerten pro Wohnfläche. Vielmehr erhalten die Empfänger 307 Euro im Monat; außerdem werden alle Fälle nach und nach unter die Lupe genommen. „Massenumzüge und die soziale Entmischung von Quartieren sind damit verhindert worden“, sagte Knake-Werner zur Begründung.

Mit den Richtwerten zur Mietzuzahlung habe das Land gute Erfahrungen gesammelt. Die Jobcenter hätten bis Ende April nur in 2.654 Fällen die Bezieher von Arbeitslosengeld II zur Senkung ihrer Mietkosten aufgefordert. In 5.404 Fällen seien die zulässigen Richtwerte für die Höhe der Wohnzuschüsse überschritten gewesen. In nur einem Fall musste ein Umzug angeordnet werden, so Knake-Werner.

Sorgen bereitet der Senatorin dagegen die Kostenentwicklung. Diese sei in Berlin von 1,176 Milliarden Euro im Jahr 2005 auf voraussichtlich 1,3 Milliarden in diesem Jahr gestiegen. Entscheidend für die Steigerungen sind laut Knake-Werner die erhöhten Zahlen der so genannten Bedarfsgemeinschaften in der Stadt von 270.000 (2005) auf 334.000 Ende April 2006. Bei einem weiteren Anstieg würden die Kosten „völlig aus dem Ruder laufen“. Darum seien mehr Anstrengungen nötig, Arbeitsplätze für diese Menschen zu schaffen.

ROLF LAUTENSCHLÄGER