: Blaumachen geht in Ordnung
JUSTIZ Ein Motorsportjournalist hat sich krankschreiben lassen, Geld kassiert – und fuhr privat Rallyes
Vor drei Jahren schrieb er noch über Autos bei der Boulevardzeitung B. Z. und schwärmte von den neuesten Nobelkarossen. Dabei jedoch betrog der 47-jährige Wolfgang W. seinen Arbeitgeber dreist um mehr als 21.000 Euro. Obendrein belog er seine Krankenkasse und kassierte von der Allianz AG zu Unrecht mindestens 13.000 Euro.
Laut Anklage meldete sich der Journalist 2009 das erste Mal krank, was ihn aber nicht davon abhielt, privat an der dreitägigen „Lausitz Rallye“ teilzunehmen – obwohl er dazu verpflichtet war, seine Krankheit zuhause zu kurieren. Bis Juli 2010 reichte W. bei Zeitung und Krankenkasse noch weitere drei Male Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ein.
Während er gegenüber seinem Arbeitgeber behauptete, es handele sich um eine sogenannte Ersterkrankung – womit die B. Z. zur Entgeltfortzahlung verpflichtet war –, verkaufte er es der Krankenkasse andersherum und belegte dies mit Attesten.
Obwohl sich W. des schweren Betrugs schuldig machte, bekam er vom Amtsgericht Tiergarten am Montag keine Strafe. Mit Einverständnis der Staatsanwaltschaft bot ihm die Richterin an, das Verfahren einzustellen, wenn er innerhalb von sechs Monaten 6.000 Euro an die Krankenkasse zurückzahle – eine Zahlung, zu der W. jedoch ohnehin verpflichtet gewesen wäre.
Nicht nur der Sachbearbeiter der Allianz war insofern höchst erstaunt über diese Lösung – zumal er der Richterin unter Ausschluss der Öffentlichkeit Anhaltspunkte dafür vortrug, dass der Betrug weitaus größer gewesen war als in der Anklage beschrieben. Die Richterin argumentierte jedoch damit, dass W. schon so viel Geld an seinen ehemaligen Arbeitgeber zurückgezahlt habe – und man auch an die aktuelle Zahlungsfähigkeit von Herrn W. denken müsse. Blaumacher haben von der Justiz offensichtlich wenig zu befürchten. UTA EISENHARDT