piwik no script img

Archiv-Artikel

Die Elbe bleibt noch lange flach

FAHRRINNENAUSBAU Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt erst im Sommer nächsten Jahres über die Klagen von Umweltverbänden gegen die Baggerpläne. Der Baubeginn verzögert sich damit weiter

„Ich habe nach wie vor großes Vertrauen in unsere gute Vorbereitung“

FRANK HORCH, WIRTSCHAFTSSENATOR

Erst im Juli nächsten Jahres will das Bundesverwaltungsgericht über die Klagen der Umweltverbände BUND und Nabu gegen die Elbvertiefung verhandeln. Das teilte das Gericht am Dienstag in Leipzig mit. Zunächst hat es vom 15. Juli an sechs Verhandlungstage terminiert. Damit ist vollkommen offen, ob und wann mit den Baggerarbeiten in der Unterelbe begonnen werden kann. Vor 2015 dürfte das kaum geschehen können.

Bei der ebenfalls umstrittenen Weservertiefung hatte das Bundesverwaltungsgericht im Juli entschieden, das Verfahren zunächst dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Dieser solle einen Fragenkatalog zur Auslegung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie beantworten, um Leitlinien für die Urteilsfindung vorzugeben. Eine Antwort des Luxemburger Gerichtshofes wird nicht vor dem nächsten Sommer erwartet.

Bei der Elbvertiefung hingegen will das höchste deutsche Verwaltungsgericht diesen Schritt vorerst nicht gehen. Wegen zwei kürzlich vorgenommenen Planergänzungen lasse sich erst nach einer mündlichen Verhandlung beurteilen, ob anschließend ein Gang nach Luxemburg nötig ist, entschieden die Richter. Die klagenden Umweltverbände begrüßen die Terminierung. Das zeige, „dass eine sorgfältige Prüfung der komplexen Materie notwendig ist“.

Hamburg möchte die Elbe tideunabhängig für Schiffe mit einem Tiefgang von bis zu 13,50 Metern befahrbar machen. Baubeginn für das rund 600 Millionen Euro teure Vorhaben sollte bereits im April vorigen Jahres sein. Im Oktober 2012 aber verhängte das Bundesverwaltungsgericht einen Baustopp bis zur Entscheidung in der Hauptsache.

Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos), der schon seit 2011 mehrfach den Baubeginn angekündigt hatte, freut sich jetzt offiziell über „Klarheit für das Verfahren“. Er habe „nach wie vor großes Vertrauen in unsere gute Vorbereitung“, die seit 2006 allerdings sieben Mal geändert oder ergänzt werden musste. Und Hans-Heinrich Witte von der Bundesplanungsbehörde Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord erklärt optimistisch: „Das Verfahren kann weitergehen. Dadurch sparen wir Zeit.“  SVEN-MICHAEL VEIT