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Archiv-Artikel

Auch Vermieter müssen einheizen

Auch an kalten Sommertagen haben Mieter Anspruch auf eine warme Wohnung

Vermieter müssen an kalten Sommertagen nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) die Heizung einschalten. „Auch im Sommer müssen Mieter in ihren Wohnungen nicht frieren“, erklärte DMB-Sprecher Ulrich Ropertz gestern in Berlin. Mieter hätten Anspruch auf eine warme Wohnung, was 20 bis 22 Grad Mindesttemperatur entspreche. Wenn im Mietvertrag stehe, dass die Heizung außerhalb der Heizperiode nicht betrieben werden müsse, sei die Vertragsklausel unwirksam, so Ropertz.

„Beträgt die Zimmertemperatur tagsüber nur noch 18 Grad Celsius oder noch weniger, muss die Heizung sofort eingeschaltet werden, egal was im Mietvertrag steht“, sagte der DMB-Sprecher. Das Gleiche gelte, wenn die Außentemperaturen mehrere Tage lang 16 Grad oder noch weniger betragen.

Frierenden Mietern empfiehlt der Deutsche Mieterbund, Vermieter oder Hausverwaltung aufzufordern, die Heizung wieder in Betrieb zu nehmen. Für Vermieter gebe es keinen Grund, sich dagegen zu wehren, denn die Heizkosten zahle der Mieter. Solange die Wohnung kalt bleibe, könnten die Mieter auch die Miete kürzen. Im Notfall können sie ihren Anspruch auf eine warme Wohnung sogar gerichtlich durchsetzen, hieß es. Laut Meteorologen war der gestrige 1. Juni mit Höchstwerten von gerade mal knapp 15 Grad der kälteste meteorologische Sommerbeginn in Berlin und Brandenburg seit mehr als 30 Jahren. dpa

Internet: www.mieterbund.de