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Archiv-Artikel

Gericht kippt Rentenabschläge

KASSEL dpa ■ Wer aus gesundheitlichen Gründen bereits während seines Berufslebens eine Rente bezieht, muss keine Abschläge bei deren Berechnung hinnehmen. Laut einem Urteil des Bundessozialgerichts sind Kürzungen bei Erwerbsminderungsrenten für unter 60-Jährige gesetzwidrig. Es sei ein Grundrechtseingriff, wenn ein Teil der Vorleistung für die Rentenversicherung nicht angerechnet werde, entschieden die Kasseler Richter. Eine heute 46-jährige Klägerin erhielt schon seit Jahren eine Erwerbsminderungsrente, die aber 2003 neu beschieden wurde. Durch das Urteil erhält sie jetzt 937 Euro statt nur 800. Nach Einschätzung des Sozialverbands sind seit 2001 rund 200.000 Rentenbescheide falsch berechnet worden. Die Abschläge wurden damals für Rentner eingeführt, die nach dem 60., aber vor dem 65. in Rente gehen. Die Rentenversicherer wandten diese Kürzungen aber auch auf Rentner an, die schon vor dem 60. Geburtstag aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten konnten und deshalb eine Erwerbsminderungsrente bezogen. (Az.: B 4 RA 22/05)