Piraten wollen immer tanzen dürfen

STILLE FEIERTAGE Öffentliches Tanzen am Karfreitag oder Totensonntag? Der Landtag in Kiel debattierte über einen Gesetzentwurf, die bestehenden Regelungen zu lockern

Der Vorstoß der Piratenpartei, die Tanzverbote für stille Feiertage zu lockern, hat im Kieler Landtag zu emotionalen Kontroversen geführt. Patrick Breyer, Piraten-Abgeordneter, sprach am Donnerstag von der „Absurdität dieses Ernsthaftigkeitszwangs“. Eine Anpassung an die gesellschaftliche Entwicklung sei geboten. Deshalb sollte auch am Volkstrauertag, am Totensonntag und am Karfreitag abends öffentlich getanzt werden dürfen. Dagegen betonte der CDU-Abgeordnete Daniel Günther, es gelte die Bedürfnisse der 48 Millionen Christen in Deutschland zu respektieren.

Ähnlich äußerten sich Abgeordnete von Grünen und SPD. Parlamentarier von FDP und SSW zeigten Verständnis für den Vorstoß der Piraten. Deren Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung in den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. SPD und SSW betonten, in dieser Frage keine Fraktionslinie vorzugeben und dass jeder Abgeordnete nach eigenem Empfinden abstimmen solle. „Der exzessive, nicht mehr zeitgemäße Ernsthaftigkeitszwang in Schleswig-Holstein bringt gerade junge Menschen gegen den Feiertagsschutz insgesamt auf, daran können auch Kirchen kein Interesse haben“, so Breyer. Es sei richtig, dass jeder Mensch an den stillen Feiertagen ein Recht zu trauern hat. „Falsch ist es aber, Menschen zur Trauer zwingen zu wollen.“

Peter Eichstädt (SPD) bezeichnete den gesellschaftlichen Konsens, die drei stillen Feiertage durch eine besondere Ruhe und den Verzicht auf öffentliche Vergnügungsveranstaltungen zu kennzeichnen, für angemessen und Ergebnis unserer christlich-abendländischen Kultur. Die Einschränkungen im schleswig-holsteinischen Sonn- und Feiertagsgesetz seien im Vergleich zu den anderen Bundesländern sehr zurückhaltend.

Die Nordkirche betont in einer Stellungnahme, der gesetzliche Schutz von Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag sei „Ausdruck der Rücksichtnahme auf Gefühle und Leid von Menschen, die um Angehörige trauern oder mit dem eigenen Tod konfrontiert sind. Verlässliche Ruhezeiten schenken ihnen im öffentlichen Raum die Möglichkeit zur Besinnung.“  (dpa)