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Archiv-Artikel

LÄRMSCHUTZ-URTEIL Knaack-Clubber müssen auf Zehenspitzen tanzen

Das Tauziehen um die Lautstärke im Knaack-Club geht weiter: Die Diskothek in Prenzlauer Berg muss den Lärm in ihren Räumen entsprechend einer Auflage des Bezirksamts Pankow nun doch drosseln. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag. Es hob damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts vom 1. März auf.

Dieses hatte zuvor argumentiert, die Nutzung des Nachbargrundstücks in der Heinrich-Roller-Straße verstoße gegen das Baurecht. Zudem könne der fehlende Schallschutz am Wohnhaus nicht allein dem Club angelastet werden. Das sieht das Oberverwaltungsgericht anders: Die nächtliche Lärmbelastung gefährde die Gesundheit der Nachbarn und könne nicht weiter hingenommen werden. Auch dass der Knaack-Club seine Existenz gefährdet sehe, rechtfertige keine andere Entscheidung.

Anfang Februar waren den Club-Betreibern alle Veranstaltungen untersagt worden, die in den Wohnräumen auf dem angrenzenden Grundstück nachts 25 Dezibel überschreiten. Erste Beschwerden von Nachbarn hatte es im November 2008 nach dem Bezug neuer Eigentumswohnungen an der Rückseite des Grundstücks gegeben. (dpa)