: In aller Kürze
Wechsel zumutbar
Sozialhilfeempfänger mit privater Krankenversicherung ist ein Wechsel in den privaten Basistarif zumutbar. Die Kosten dafür muss die Sozialhilfe aber auch dann übernehmen, wenn sie über denen der gesetzlichen Krankenversicherung liegen, heißt es in einem am Mittwoch bekanntgegebenen Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen (Az: L 9 B 49/09 SO ER). Es bestätigte damit vorangegangen Urteile: Die Landessozialgerichte Baden-Württemberg und Niedersachsen-Bremen hatten entsprechend bereits für Hartz-IV-Empfänger entschieden. Im Streitfall wollte das Sozialamt nur noch Krankenversicherungsbeiträge in gesetzlicher Höhe bezahlen. Hintergrund ist, dass Privatversicherte in aller Regel nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können.
Recht auf Quote
Vertreter des Plattdeutschen fordern eine niederdeutsche Sprachenquote in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Der „Bundesrat för Nedderdüütsch“ übergab den norddeutschen Bundesländern das entsprechende Gutachten einer Friesoyther Juristin. Der Bremer Sprecher des Bundesrats, Reinhard Goltz, sagte dazu, die Länder müssten eine solche Quote aufgrund ihrer Verpflichtungen aus der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen einrichten. dpa/epd