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Archiv-Artikel

Ehemalige Telekom-Chefs werden nicht angeklagt

SPITZELEI Ermittlungen bringen nicht genügend Beweise für eine Beteiligung von Ricke und Zumwinkel

„Unseren Anwälten ist kein Einblick in die Akten gestattet worden“

LOTHAR SCHRÖDER, VER.DI

BONN dpa/taz | In der Telekom-Bespitzelungsaffäre werden der frühere Konzernchef Kai-Uwe Ricke und der Ex-Aufsichtsratsvorsitzende Klaus Zumwinkel aus Mangel an Beweisen nicht angeklagt. Das Ermittlungsverfahren gegen sie sei eingestellt worden, sagte der Bonner Oberstaatsanwalt Fred Apostel am Montag. Bei Ermittlungen wegen Ausschnüffelns von Gewerkschaftern, Aufsichtsratsmitgliedern und Journalisten sei kein hinreichender Tatverdacht festgestellt worden.

Die illegale Erhebung von Telefondaten in den Jahren 2005 und 2006 hatte einen Sturm der Entrüstung in der Öffentlichkeit und bei Betroffenen ausgelöst. Bespitzelt wurden mindestens 50 Personen. Gegen Zumwinkel und Ricke hatte laut Staatsanwaltschaft ein Anfangsverdacht bestanden, das Vorgehen angeordnet zu haben. Zumwinkel und Ricke hatten stets abgestritten, in die Bespitzelung verwickelt gewesen zu sein. Mit den Aktionen sollte eine undichte Stelle im Aufsichtsrat gefunden werden.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es in 42 Fällen zu Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz gekommen ist. Gegen drei Telekom-Mitarbeiter, darunter einen Leiter der Konzernsicherheit, sowie den Geschäftsführer einer Berliner IT-Firma wurde Anklage unter anderem wegen des Vorwurfs der Verletzung des Fernmeldegeheimnisses sowie Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz erhoben.

Die Gewerkschaft Ver.di hat Widerstand gegen die Entscheidung der Bonner Staatsanwaltschaft angekündigt. „Wir werden weiter darum kämpfen, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden – ungeachtet ihrer hierarchischen Stellung“, kündigte Ver.di-Bundesvorstandsmitglied Lothar Schröder an. Es ginge in diesem Verfahren nicht um Bagatelldelikte, sondern um massive Verletzungen sowohl der Persönlichkeitsrechte als auch der grundgesetzlich garantierten Mitbestimmung der Arbeitnehmer.

„Unseren Anwälten ist noch immer kein Einblick in die Ermittlungsakten gestattet worden“, beklagte Schröder. Damit verzichte die Staatsanwaltschaft auf möglicherweise entscheidende Erkenntnisse zur Aufklärung.