piwik no script img

Archiv-Artikel

Regierung einig bei Sicherungsverwahrung

JUSTIZ Nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung soll nicht mehr möglich sein. Regierung setzt auf elektronische Fußfesseln

BERLIN dpa/afp/apn | Die Bundesregierung hat sich auf eine Reform der umstrittenen Sicherungsverwahrung geeinigt. Das Kabinett beschloss am Mittwoch Eckpunkte für ein neues Gesetz von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Dabei werden auch elektronische Fußfesseln in Betracht gezogen, um rückfallgefährdete Täter nach der Haftentlassung orten zu können.

Bei der Sicherungsverwahrung bleiben Täter, bei denen die Gefahr eines Rückfalls besteht, auch nach der Haft eingesperrt. Das soll künftig nur noch möglich sein, wenn die Sicherungsverwahrung bereits im Urteil zumindest vorbehaltlich vorgesehen war. Diese Möglichkeit, dass sich Richter eine endgültige Anordnung zu einem späteren Zeitpunkt der Haft offenhalten können, soll ausgebaut werden.

Die nachträgliche Sicherungsverwahrung, die am Haftende angeordnet wird und die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg verurteilt hatte, soll es nicht mehr geben. Zudem soll die Verwahrung nicht mehr bei Vermögensdelikten ohne Gewaltanwendung möglich sein.

Für Sicherungsverwahrte, die aufgrund nachträglich angeordneter Verwahrung und des EGMR-Urteils freigelassen werden müssen, will Leutheusser-Schnarrenberger elektronische Fußfesseln zur Ortung einsetzen. Die Ministerin warnte jedoch davor, eine elektronische Überwachung als das „alleinige Heilmittel“ zu betrachten.

Die geplante elektronische Fußfessel stößt jedoch auf Kritik. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, monierte, in einer Großstadt sei es kaum möglich, mehrere hundert Meter zu gehen, ohne an einer Schule, einem Spielplatz, einer Kindertagesstätte vorbeizulaufen. Der elektronische Sender könne auch nicht zwischen einem Kontakt des Überwachten mit einem Kind oder einem Erwachsenen unterscheiden.