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Archiv-Artikel

Das Haspa-Skandälchen

KONTOEINSICHT Die Hamburger Sparkasse geht mit Kundendaten zu lax um, so der Vorwurf. Ein Skandal? Eher ein organisatorischer Mangel, sagen Datenschützer

Von ILK

Die Hamburger Sparkasse (Haspa) arbeitet seit 2005 mit externen Finanzberatern zusammen. Diese etwa 80 Mitarbeiter haben zwei entscheidende Vorteile: Sie sind günstiger als ihre festangestellten Kollegen und der Kunde nimmt sie als Haspa-Mitarbeiter wahr und bringt ihnen Vertrauen entgegen. Jetzt aber scheint’s ein Problem zu geben.

Nach Recherchen von NDR Info können externe Finanzberater in die Konten sämtlicher Kunden schauen und so Umsätze, Daten, Wertpapier- oder Versicherungsgeschäfte nachvollziehen – auch ohne deren rechtlich erforderliche Einwilligung. Das gehe aus einem Revisionsbericht von 2009 hervor. Hans-Joachim Menzel, Hamburgs stellvertretender Datenschutzbeauftragter, sieht hier aber keinen Skandal, sondern eher einen technisch-organisatorischen Mangel.

Menzel hat sich das System der Haspa zeigen lassen. „Was wir festgestellt haben ist, dass es eine Lücke zwischen dem rechtlichen Dürfen und dem technischen Können gibt“, sagt Menzel. Das bedeutet in der Praxis folgendes: Die externen Berater fahren zu den Kunden. Erst wenn sie wieder in einer Filiale sind, dürfen sie mit der eingeholten Einwilligung auf Daten zugreifen. „Es gibt aber derzeit keine technische Kopplung zwischen Einwilligungserklärung und Dateneinsicht“, sagt Menzel. Wer es mit der Vorschrift nicht so genau nähme, könne ohne Erlaubnis auf Kundendaten zugreifen. Doch bekomme der Mitarbeiter seine Provision erst ausgezahlt, wenn im System vermerkt werde, dass die Einwilligung vorliege. Eine technische Lösung des Problems gebe das System der Haspa derzeit nicht her, sagt deren Sprecher Rainer Wünsche.

Bis zum 22. Juli hat die Haspa nun Zeit, sich gegenüber dem Hamburger Datenschutzbeauftragten zu äußern. „Es wird nicht reichen zu sagen: Wir können das Problem technisch nicht lösen“, sagt Menzel. Er sieht die Haspa technisch und organisatorisch in der Pflicht, das Problem zu beheben. ILK