Das Frings-Urteil

Auszug aus dem Urteil der Disziplinarkommission der Fifa im Fall Frings:

„Der Spieler Torsten Frings ist für zwei Spiele gesperrt worden. Auf Grund einer zuvor erfolgten gegnerischen Provokation wurde die Sperre für das zweite Spiel auf sechs Monate zur Bewährung ausgesetzt. Frings kann deshalb, je nach Ausgang des Halbfinales zwischen Deutschland und Italien, im Endspiel oder in der Partie um den dritten Platz wieder eingesetzt werden. […] Die Kommission sah es als erwiesen an, dass Frings dem Spieler der argentinischen Nationalmannschaft, Julio Cruz, im Anschluss an das WM-Viertelfinalspiel Deutschland – Argentinien einen Faustschlag versetzt hatte. Diesen Vorgang qualifizierte die Kommission als Tätlichkeit. Die Fifa-Disziplinarkommission hatte die Ermittlungen gegen Torsten Frings auf Grund von TV-Bildern am Sonntagnachmittag aufgenommen. Im Verlaufe des Verfahrens wurden dem DFB sowie dem beschuldigten Spieler Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Nennung von entlastenden Beweismitteln gegeben. Für eine Verurteilung Frings’ sprachen die eindeutigen TV-Bilder, die seine Tätlichkeit gegenüber Cruz dokumentierten. Diese objektiven Beweismittel konnten vom DFB und vom Spieler nicht entkräftet werden.“