: Schlechte Sicht für Air Berlin
BER Airline hat mit Schadenersatzklage wegen Pannenairport wenig Aussichten
Die Fluggesellschaft Air Berlin hat mit ihrer Schadenersatzklage gegen die Betreiber des Hauptstadtflughafens schlechte Aussichten. Das machte am Mittwoch der Vorsitzende Richter der 4. Zivilkammer am Landgericht Potsdam, Lothar Kühn, deutlich: Er bezweifelte zu Beginn der Verhandlung, dass zwischen Air Berlin und der Flughafengesellschaft FBB überhaupt ein Vertragsverhältnis zustandegekommen ist. Schließlich habe der Flughafen noch gar nicht existiert, weil die behördlichen Genehmigungen fehlten.
48 Millionen Euro
Auch die Zuteilung von Slots für Air Berlin und die öffentlichen Ankündigungen zur Eröffnung des Flughafens begründeten nicht zwingend ein Vertragsverhältnis, sagte Kühn. Air Berlin klagt in dem Zivilprozess auf 48 Millionen Euro Schadenersatz wegen der geplatzten Eröffnung. Der jetzige Flughafenchef Hartmut Mehdorn hatte die Klage im November 2012 als damaliger Chef der Airline selbst eingereicht. Ihm wäre eine gütliche Einigung am liebsten, hatte Mehdorn kürzlich erklärt.
Kühn führte aus, dass durch Gespräche zwischen den streitenden Parteien möglicherweise ein Vorvertragsverhältnis begründet worden sei. Dann hätte die FBB warnen müssen, wenn es absehbar gewesen wäre, dass der geplante Eröffnungstermin 3. Juni 2012 nicht zu halten ist.
Das Gericht müsse dann klären, ob angesichts des Zustands des Airports erkennbar gewesen sein musste, dass es mit der Eröffnung nichts werde. „Das setzt allerdings voraus, dass sich der Zustand seit Juni 2012 nicht wesentlich verändert hat“, sagte Kühn. „Veröffentlichungen haben wir aber entnommen, dass sich seitdem dort nicht viel getan haben soll.“
Falls die Flughafengesellschaft Air Berlin nicht rechtzeitig gewarnt habe, könne sie für einen Vertrauensschaden haftbar gemacht werden, sagte Kühn. Das betreffe aber nur einzelne Positionen wie etwa Umbuchungskosten oder Mieten für Büros. Für den Flugbetrieb habe Air Berlin alle genehmigten Slots auf dem Flughafen Tegel zur Verfügung gestellt bekommen.
Der Richter forderte Air Berlin und die Flughafengesellschaft auf, möglichst direkt nach der Verhandlungen Gespräche über eine außergerichtliche Einigung aufzunehmen. (dpa)