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Archiv-Artikel

Weniger Fragen werden teurer bezahlt

Bei Privatadoptionen im Ausland ist ein deutscher Eignungstest nicht nötig. Oft werden saftige Honorare fällig

Von BD
Wer privat adoptiert, verfügt oft schon über eigene Kontakte zum Herkunftsland des Kindes

Rund 900 so genannte grenzüberschreitende Adoptionen gab es im vergangenen Jahr in Deutschland. Die so genannten Privatadoptionen machten 288, also fast ein Drittel dieser Fremdadoptionen aus.

Beim ersten Weg, der Adoption unter Beteiligung anerkannter deutscher Fachvermittlungsstellen, wenden sich die BewerberInnen beispielsweise an den Verein „Eltern für Kinder“, an „Children and Parents“ oder andere Vereine, deren Links über das Portal www.adoption.de zu erreichen sind. Bei diesen Vermittlungsvereinen gibt es ein Vorgespräch, entweder die Vereine selbst oder die Behörden erstellen einen so genannten Eignungsbericht, die home study, in dem Verdienst- und Wohnsituation, Gesundheitszustand, Alter, Biografie des Paares und andere Aspekte aufgeführt sind, die die Eignung der BewerberInnen belegen. Diese Papiere werden an die Vermittlungsstellen beispielsweise in Russland oder Bulgarien geschickt. Die ausländischen Behörden wählen die Kinder aus, in Osteuropa sind es inzwischen häufig Heimkinder im Alter von bis zu fünf Jahren. Die russischen Behörden schicken dann einen „Kindervorschlag“ an die deutsche Vermittlungsstelle. Die Bewerber reisen nach Russland und können sich dann vor Ort entscheiden, ob sie das Kind aufnehmen wollen oder nicht.

Anders läuft die „Privatadoption“, die von Kritikern auch „Selbstbeschaffungsadoption“ genannt wird. Bei der „Privatadoption“ haben die InteressentInnen meist schon private Kontakte in ein bestimmtes Land, kennen dort etwa Rechtsanwälte oder auch Behörden und die Betreiber von Kinderheimen, haben mitunter sogar schon ein bestimmtes Kind im Auge. Sie müssen keinen „Eignungsbericht“ von zu Hause mitbringen, aber dann im Ausland vor Ort etwa Verdienstbescheinigungen vorweisen und oft hohe Honorare und Gebühren zahlen. Die Gerichte im Ausland erstellen den Adoptionsbeschluss, und mit diesem Papier kehren die frisch gebackenen Eltern samt Adoptivkind nach Deutschland zurück. Hier lassen sie das Kind beim Standesamt als neuen Staatsbürger eintragen. Solche Privatadoptionen sind in Ländern möglich, die noch nicht der Haager Konvention beigetreten sind, etwa in Russland. BD