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Archiv-Artikel

Mord an Ehefrau: Neun Jahre Haft

Für den Mord an seiner Ehefrau hat das Hamburger Landgericht gestern einen Zollbeamten zu neun Jahren Haft verurteilt. Der 57-Jährige, der die Tat einräumte, hatte seine Gattin im vergangenen Dezember nach einem Streit über seine sexuellen Vorlieben die Kellertreppe hinabgestoßen und dann erwürgt (taz berichtete). „Bei Ihnen ist eine Sicherung durchgebrannt“, so der Vorsitzende Richter zum Angeklagten. Das Gericht billigte ihm wegen eines „Gewaltdurchbruchs im Affekt“ verminderte Schuldfähigkeit zu und sah von einer lebenslangen Freiheitsstrafe ab. Nach dem Mord hatte der Zöllner die Leiche seiner Frau in die Elbe geworfen. Dort wurde sie wenig später entdeckt.

Die Eheleute waren 27 Jahre verheiratet und hatten nach außen die Fassade einer glücklichen Familie aufgebaut. Zerwürfnisse wegen Seitensprüngen des Mannes und seiner sexuellen Wünsche wurden nach Ansicht des Gerichts lange unter der Decke gehalten und kamen erst am Tatabend hervor. Nachdem seine vier Jahre jüngere Frau ihn beschimpft hatte, habe er sie die Kellertreppe hinabgestoßen und am Kopf verletzt. Später habe er sie dann noch einmal im Affekt in den Keller gestoßen und zu Tode gewürgt um die Körperverletzung zu verdecken. Der Staatsanwalt hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Zöllner gefordert, weil er die Tat als heimtückischen Mord sah. Die Verteidiger plädierten auf Totschlag und befristete Haftstrafe. dpa